Die Akte S 71 KR 2202 aus 2024 – Klage gegen die Struktur 

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Die Akte S 71 KR 2202 aus 2024 

Die Akte S 71 KR 2202 aus 2024 – Klage gegen die Struktur 

Darf ein Sozialträger durch sein Handeln die wirt­schaft­li­che Existenz eines Versicherten ver­nich­ten – und im Anschluss den­noch Beitragsforderungen erhe­ben?
Ist es einem Sozialträger erlaubt, Leistungen zu ver­wei­gern, obwohl die gesund­heit­li­chen Folgen einer medi­zi­ni­schen Fehlbehandlung mehr­fach zu Notaufnahmen und regel­mä­ßi­gen Kontrolluntersuchungen füh­ren – und nie­mand über­prüft, wie die behan­deln­den Ärzt:innen vor­ge­hen?
Und hat man als Kläger:in vor dem Sozialgericht – nach­dem der Sozialträger gemein­sam mit ande­ren Institutionen die eige­ne wirt­schaft­li­che Existenz zer­stört und ärzt­li­che Fehlbehandlungen sowie die dar­aus resul­tie­ren­den, mehr­fa­chen Untersuchungen unge­prüft über­nom­men hat – über­haupt eine rea­lis­ti­sche Chance, wenn die Klage durch drei­ßig Beweismittel unter­mau­ert wird?
Recht bekom­men soll­te man.

Eine Reihe recht­li­cher Grundlagen und maß­geb­li­cher gesetz­li­cher Bestimmungen – von Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes (GG), denn jedes Verwaltungshandeln, das gezielt die wirt­schaft­li­che Existenz eines Menschen zer­stört, stellt einen Verstoß gegen die­se Grundrechte dar, bis zu den §§ 823 und 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die Schadenersatzansprüche begrün­den, wenn durch vor­sätz­li­ches, sit­ten­wid­ri­ges Verhalten oder die Verletzung von Schutzgesetzen ein Schaden ver­ur­sacht wird.
Dennoch gilt vor deut­schen Gerichten: Gib mir die Fakten, und ich gebe dir das Recht (Da mihi fac­tum, dabo tibi ius). Wird eine Klage durch zahl­rei­che Beweismittel gestützt, ist das Gericht nach die­sem Grundsatz ver­pflich­tet, die Beweise zu wür­di­gen und die Rechtslage umfas­send zu prü­fen.
Das Gesetz erlaubt es nicht, dass ein Sozialträger durch sein Verhalten gezielt die wirt­schaft­li­che Existenz eines Menschen zer­stört oder medi­zi­ni­sche Fehlbehandlungen unge­prüft hin­nimmt. Solches Verhalten wider­spricht den Grundsätzen von Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismäßigkeit und dem Schutz der Menschenwürde.
Die Gerichte sind ver­pflich­tet, sol­che Fälle auf­zu­klä­ren – und gege­be­nen­falls Ansprüche der Betroffenen durch­zu­set­zen.
Das deut­sche Justizsystem wird so inten­siv bemüht, den Zugang zum Recht zu erleich­tern, dass sogar ein neu­es Gesetz vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) zur Einführung eines digi­ta­len Klageportals für klei­ne­re Rechtsstreitigkeiten erforscht wird.
Es gilt als unmög­lich, dass trotz zutref­fen­der Fakten kein Recht gespro­chen wird.
Aber was ist dann, wenn trotz der Gesetzgebung und der Bemühungen, Recht zu bekom­men, trotz­dem kein Recht gespro­chen wird?
Dann ist der Zugang zum Recht kei­ne tech­ni­sche Frage, son­dern eine ideo­lo­gi­sche.
Am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) wird als einer der Gründe für feh­len­den Zugang zum Recht genannt: Die Justiz ver­steht die Menschen nicht – ins­be­son­de­re, wenn sie sozi­al benach­tei­ligt sind oder nicht juris­tisch spre­chen.
Mir selbst – und ich habe Migrationshintergrund – wur­de oft gesagt: „Wir haben Sie nicht ver­stan­den“, obwohl die Beweismittel aus Schriftstücken deut­scher Bürger:innen bestan­den, vie­le davon direkt von Jurist:innen ver­fasst.
Die Klage, die ich eigen­stän­dig ver­fasst habe – mit Beweismitteln, die über­wie­gend von Jurist:innen stam­men –, liegt seit dem 5. Mai 2025 beim Sozialgericht.

Diese Akten – aus­schließ­lich Verwaltungsakten, ohne Patientenakten, ohne Kommunikation mit den Ärzt:innen – wur­den mir digi­tal am Computer gezeigt, unter poli­zei­li­cher Aufsicht.
In jeder Datei ver­merk­te die IKK clas­sic: Eine oder meh­re­re Unterlagen wur­den nicht über­sen­det.
Seitdem gab es vom Sozialgericht weder eine Erklärung noch eine Mitteilung zum Stand der Klage.
Wir haben Ende September, und es gibt kei­ne Information, ob eine Verhandlung geplant ist. Auch kei­ne Aussage, ob das Gericht wei­te­ren Zeitbedarf hat.
Und nun ver­öf­fent­li­che ich die Klageschrift – Teil für Teil, mit den ent­spre­chen­den Beweisen.
Und wir wer­den gemein­sam in der Chronik die­ser Klage sehen, ob sie dies­mal ver­stan­den wird.

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Eglantina Frroku

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