Das Schicksal eines Unternehmens in der Hand Dritter

Strategisch marginalisiert – Wie Justizakteure ein Einzelunternehmen in die Insolvenz trieben 

Das Schicksal eines Unternehmens in der Hand Dritter 

Zustellung nicht möglich

Mahnverfahren als Waffe: Der perfide Weg zur Insolvenz 

Stempel vom Amtsgericht Stuttgart

Manipulation mit Gerichtsstempel: Wie die deutsche Justizakte einen dokumentierten Rechtsbruch als rechtens beglaubigen 

Im Jahr 2021 setz­te das Mahngericht Stuttgart ein gericht­li­ches Verfahren in Gang, bei dem es gegen die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Zustellungspflicht und die Rechte einer Einzelunternehmerin ver­stieß – und damit einem Insolvenzvorhaben den Weg berei­te­te, das eine deut­sche GmbH gezielt gegen eine Unternehmerin süd­ost­eu­ro­päi­scher Herkunft betrieb.

Am 14. Mai 2021 stell­te das Amtsgericht Stuttgart einen Mahnbescheid über 150.000 Euro einem Dritten zu, der ein Berliner Anwalt war – und ent­schied damit über die wirt­schaft­li­che Existenz der Betroffenen, ohne ihr das Recht zu über­las­sen, selbst zu handeln. 

Die Zustellung des Mahnbescheids an den Berliner Rechtsanwalt, anstel­le der Zustellung an die Antragsgegnerin bezie­hungs­wei­se Darlehensnehmerin, wur­de vom Rechtsanwalt der Antragstellerin am 14. April 2021 im Rahmen des Mahnverfahrens mit dem Aktenzeichen 21‑8880744–0‑0-NEDV beantragt.

Der Mahnbescheid, den die Darlehensnehmerin erst am 14. Mai 2021 über das E‑Mail-Portal des Anwalts erhielt, ent­hielt ledig­lich die Forderungsseite und kein Feld für Widerspruch – obwohl ein Mahnbescheid nach gel­ten­dem Recht nur wirk­sam und zuläs­sig ist, wenn er der betrof­fe­nen Person selbst zuge­stellt wird und ihr die Möglichkeit bie­tet, der Forderung zu wider­spre­chen, sofern sie unzu­tref­fend ist (§ 692 ZPO).

Zustellungen eines Mahnbescheids an Dritte sind nach § 51 ZPO nur dann zuläs­sig, wenn eine gesetz­li­che Vertretung besteht – etwa bei Betreuung, Minderjährigkeit oder juris­ti­schen Personen. Die Antragsgegnerin war jedoch eine geschäfts­fä­hi­ge Einzelunternehmerin. Und ein Einzelunternehmer bedeu­tet: nicht betreut, nicht min­der­jäh­rig und kei­ne juris­ti­sche Person.

Die Darlehensgeberin GmbH hat­te den Mahnbescheid über 150.000 Euro Darlehen, die 2019 und 2020 ohne Sicherheiten und mit einer ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Laufzeit von fünf Jahren an das Unternehmen gege­ben wur­den und des­sen Start die­nen soll­ten, am 12. Februar 2021 beim Amtsgericht Stuttgart gegen die Einzelunternehmerin erlassen.

Vier Wochen nach dem letz­ten Darlehen hat­te der gesetz­li­che Vertreter der Darlehensgeberin GmbH die Einzelunternehmerin im September 2020 schrift­lich zur Insolvenzanmeldung auf­ge­for­dert – mit dem Hinweis, sie sol­le sich an ihren dama­li­gen Anwalt oder Steuerberater wenden.

Zwei Monate vor Erlass des Mahnbescheids hat­te der­sel­be Vertreter die Unternehmerin gefragt, wie es ohne Anwalt wei­ter­ge­hen soll, nach­dem ihm der Anwalt der GmbH mit­ge­teilt hat­te, dass er die Unternehmerin nicht mehr vertrete.

Der Antragsteller des Mahnbescheids war sich offen­bar so sicher im Ausgang des Verfahrens, dass er der Darlehensnehmerin bereits im Dezember 2020 den Verkauf von Gutscheinen unter­sag­te – mit der Begründung, sie sei über­schul­det und wer­de bei einer ers­ten Mahnung in die Insolvenz gera­ten. Und dass bei aus­blei­ben­der Insolvenzanmeldung nach Mahnung ein Fall von Betrug und Insolvenzverschleppung vor­lie­ge, wodurch sie nie wie­der ein eige­nes Geschäft füh­ren könne.

In dem Moment, in dem das Amtsgericht Stuttgart den Mahnbescheid über 150.000 Euro nicht der Einzelunternehmerin selbst, son­dern einem Dritten zustell­te, wur­de ihr unter­neh­me­ri­sches Schicksal fremd­be­stimmt – juris­tisch unver­tret­bar, wirt­schaft­lich kata­stro­phal und per­sön­lich fol­gen­schwer. Als pri­vat haf­ten­de Inhaberin ver­lor sie damit die Kontrolle über das Verfahren, das über ihre Zukunft entschied.

Wie konn­te ein Berliner Anwalt zum Träger die­ses Verfahrens wer­den, obwohl das Gesetz im Fall eines Mahnbescheids gegen eine Einzelunternehmerin weder eine Prozessvollmacht noch einen gesetz­li­chen Vertreter vor­sieht – und wel­che Rolle spiel­ten Justiz und Antragsteller dabei?

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Strategisch marginalisiert – Wie Justizakteure ein Einzelunternehmen in die Insolvenz trieben

Mahnverfahren als Waffe: Der per­fi­de Weg zur Insolvenz
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The Injustice Chronicle
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