Der ICD- und Motiv-Code – Zwischen Diagnosecode und Diskriminierung

Wie neutral ist eine Diagnose wirklich? Warum stellt eine Ärztin eine Diagnose, die den Laborwerten widerspricht? Und warum akzeptiert die Krankenkasse diese Diagnose und finanziert diese ärztliche Behandlung? In Artikel 2 der Reihe „Chronik eines Systemversagens“ geht es um die Codes, die Leben definieren – und manchmal auch stigmatisieren. Zwischen ICD-Klassifikation und impliziten Motiven zeigt sich, wie medizinische Diagnosen zur Projektionsfläche gesellschaftlicher Vorurteile werden.

Im Schatten der Schilddrüse

Als die Berliner Ärztin im Juni 2022 die Diagnose stell­te, die Schilddrüse sei nach zehn Jahren Radiojodtherapie gewach­sen und pro­du­zie­re Hormone – obwohl sie die Schilddrüsenhormone selbst (T3 und T4) nicht gemes­sen hat­te – befand sich die Patientin süd­eu­ro­päi­scher Herkunft bereits in einem Kampf, ihre Selbstständigkeit auf­zu­bau­en, die Geld in die Insolvenzmasse brin­gen soll­te, nach­dem ihr Unternehmen im Regelinsolvenzverfahren (Az. 36 IN 562321) für nicht fort­zu­füh­ren erklärt wor­den war.

Auch die Krankenkasse als Gläubigerin im Insolvenzverfahren gegen die Patientin ver­trat sowohl am 19. Mai 2022 – fünf Monate nach der Insolvenzeröffnung (23. Dezember 2021) – als auch am 18. Juli 2022 die Auffassung, das Verfahren sei mas­se­arm und, dass aus der neu­en Selbstständigkeit der Patientin kein Massezuwachs zu erwar­ten sei.

Genau in die­ser Zeit war der Wert des Schilddrüsen-Steuerhormons TSH bei der Patientin plötz­lich stark gesun­ken – von einem deut­lich erhöh­ten Wert am 14. Juni (6,255 mIU/l) auf einen unge­wöhn­lich nied­ri­gen Wert am 20. Juli (0,299 mIU/l). Diese dras­ti­sche Veränderung ist durch zwei Laborberichte der behan­deln­den Arztpraxis ein­deu­tig dokumentiert.

Ein so star­ker TSH-Abfall bei unver­än­der­ter Medikamentendosis ist medi­zi­nisch auf­fäl­lig und soll­te abge­klärt wer­den – etwa durch eine Überprüfung der Medikamentenaufnahme, mög­li­cher Wechselwirkungen oder ande­rer kör­per­li­cher Belastungen.

ATA-Leitlinien: Was ein TSH-Abfall wirk­lich bedeutet

Laut den Leitlinien der American Thyroid Association (ATA) reagiert das Hormon TSH – das die Schilddrüse steu­ert – zeit­ver­zö­gert auf Veränderungen im Hormonhaushalt. Der TSH-Wert zeigt also nicht den aktu­el­len Zustand, son­dern spie­gelt die hor­mo­nel­le Entwicklung der ver­gan­ge­nen Wochen wider.

Ein plötz­li­cher Abfall des TSH-Wertes – wie im vor­lie­gen­den Fall – ist daher medi­zi­nisch nicht plau­si­bel, wenn kei­ne ent­spre­chen­de Veränderung bei den Schilddrüsenhormonen T3 und T4 nach­ge­wie­sen wur­de. Solch ein Abfall setzt nor­ma­ler­wei­se vor­aus, dass über län­ge­re Zeit zu vie­le Schilddrüsenhormone im Blut waren – etwa durch eine Überfunktion oder eine deut­lich erhöh­te Medikamentendosis. Wenn bei­des nicht zutrifft, muss der TSH-Abfall medi­zi­nisch hin­ter­fragt werden.

Auch die Österreichische Schilddrüsengesellschaft betont in ihren Empfehlungen, dass ein star­ker TSH-Abfall ohne beglei­ten­den Anstieg von T3 und T4 als krank­haft gilt und sorg­fäl­tig unter­sucht wer­den muss – da er auf eine Störung im System oder eine nicht erkann­te Ursache hin­wei­sen kann.

Medizinisch nicht plau­si­bel: Der sprung­haf­te TSH-Abfall

Ein TSH-Wert von 6,255 mIU/l bei kor­rek­ter Einnahme von L‑Thyroxin soll­te sta­bil blei­ben. Ein sprung­haf­ter Abfall auf 0,299 mIU/l bei unver­än­der­ter Dosierung ist ohne kli­ni­sches Ereignis, zusätz­li­che Medikation oder sys­te­mi­schen Fehler nicht erklär­bar. Ein mehr­fach auf­tre­ten­der, zu nied­ri­ger Laborwert ist weder Zufall noch Rechenfehler, son­dern ein medi­zi­ni­scher Befund, der einer genau­en Ursachenklärung bedarf.

Diagnosekaskade ohne Evidenz

Trotz des medi­zi­nisch nicht nach­voll­zieh­ba­ren TSH-Abfalls stell­te die Berliner Ärztin zwei Diagnosen:

Am 14. Juni 2022: Morbus Basedow – ver­grö­ßer­te Schilddrüse (Hyperthyreose mit dif­fu­ser Struma, ICD E05.0G), obwohl die Schilddrüsenhormone T3 und T4 zu kei­nem Zeitpunkt gemes­sen wur­den, und der doku­men­tier­te TSH-Wert mit 6,255 deut­lich über dem Normbereich von 0,270–4,20 lag. Eine sol­che Diagnose ist nur bei gleich­zei­tig ernied­rig­tem TSH und erhöh­tem T3/T4 sowie posi­ti­ven TRAK-Antikörpern medi­zi­nisch halt­bar – was hier nicht vorliegt.

Und am 12. Juli 2022: Verdacht auf eine medi­ka­men­ten­in­du­zier­te Störung der Schilddrüsenfunktion (ICD T88.7V). Dies, obwohl kein ande­res Medikament als L‑Thyroxin 125 µg doku­men­tiert wur­de – ein Präparat, das seit Jahrzehnten ein­ge­nom­men wird und nie eine sol­che Nebenwirkung gezeigt hat.

Die Illusion einer medi­zi­ni­schen Erklärung

Auf den ers­ten Blick wir­ken die Diagnosen plau­si­bel: Eine ver­grö­ßer­te Schilddrüse in Kombination mit der Einnahme von L‑Thyroxin 125 könn­te theo­re­tisch zu einem star­ken TSH-Abfall füh­ren. Wenn die Schilddrüse plötz­lich wächst und gleich­zei­tig das Medikament wirkt, kann der TSH-Wert sin­ken. Je nach ange­nom­me­nem Wachstumstempo lie­ße sich sogar argu­men­tie­ren, dass der Abfall inner­halb kur­zer Zeit mög­lich sei – und damit die Aussage der ATA-Guidelines nicht zutreffe.

Doch die­se Konstruktion hält einer genaue­ren Prüfung nicht stand. Die Kombination aus einer angeb­lich wach­sen­den Schilddrüse und dem doku­men­tier­ten Medikamenteneinsatz soll den Eindruck erwe­cken, der TSH-Abfall sei medi­zi­nisch erklärbar.

Nur: Nach einer zehn Jahre zurück­lie­gen­den Radiojodtherapie kann die Schilddrüse bio­lo­gisch nicht mehr wach­sen. L‑Thyroxin zeigt nach jah­re­lan­ger Einnahme kei­ne plötz­li­che Wirkung, die einen dras­ti­schen TSH-Abfall in kür­zes­ter Zeit erklä­ren würde.

Die Diagnosen wider­spre­chen somit den Laborwerten und der kli­ni­schen Realität. Und da die Laborwerte tat­säch­lich eine abrup­te Senkung zei­gen, bleibt eine Frage, die nicht igno­riert wer­den darf: Was hat den TSH-Wert tat­säch­lich ver­än­dert – und die Patientin in vier Notaufnahmen gebracht?

Täuschung oder Systemversagen?

Ein dras­tisch gesenk­ter TSH-Wert kann zu schwer­wie­gen­den gesund­heit­li­chen Einschränkungen füh­ren – etwa zu Erschöpfung, Angstzuständen oder sogar Organversagen. Doch wenn die­se Symptome nicht als medi­zi­nisch her­bei­ge­führt erkannt wer­den – weil nie­mand Zugang zur Patientenakte hat und die tat­säch­li­chen Zusammenhänge ver­bor­gen blei­ben – ent­steht ein gefähr­li­ches Narrativ:

Die Konstruktion der bei­den Diagnosen – Morbus Basedow und medi­ka­men­ten­in­du­zier­te Störung – sowie der abrup­te Abfall des TSH-Wertes näh­ren den sub­ti­len Verdacht, die Patientin habe gezielt auf das Scheitern ihres Unternehmens und eine medi­zi­nisch begrün­de­te Arbeitsunfähigkeit hin­ge­wirkt, um staat­li­che Leistungen zu bezie­hen. Ganz so, wie es vor­ur­teils­be­la­de­ne Teile der Gesellschaft von süd­eu­ro­päi­schen Migrant:innen erwar­ten würden.

Eine Vorstellung, die nicht nur falsch, son­dern gefähr­lich ist – und genau des­halb muss die­se ver­meint­lich medi­zi­ni­sche Erklärung ent­larvt werden.

Warum stellt eine Ärztin eine Diagnose, die den Laborwerten wider­spricht?
Und war­um akzep­tiert die Krankenkasse die­se Diagnose und finan­ziert die ärzt­li­che Behandlung – obwohl sie gleich­zei­tig im Insolvenzverfahren Beiträge von der Patientin fordert?

Dabei ist die Krankenkasse nicht nur Gläubigerin, son­dern auch Teil eines Systems, das laut Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes zur sozia­len Verantwortung ver­pflich­tet ist. Das soge­nann­te Sozialstaatsprinzip ver­langt, dass staat­li­che Institutionen – ein­schließ­lich gesetz­li­cher Krankenkassen – die medi­zi­ni­sche Versorgung nicht nur finan­zie­ren, son­dern auch qua­li­ta­tiv kon­trol­lie­ren, um die Würde und Gesundheit der Versicherten zu schützen.

Das Solidaritätsprinzip der gesetz­li­chen Krankenversicherung (GKV) besagt: Beiträge nach Leistungsfähigkeit, Leistungen nach Bedarf.
Doch wer zahlt, muss auch prü­fen – denn ohne Kontrolle wird aus Versorgung schnell Verfehlung.
Nur die Finanzierung läuft wei­ter: Vom TSH-Abfall zur mög­li­chen Organerschöpfung.
Wie lan­ge kann ein System funk­tio­nie­ren, das nicht merkt, wenn es ver­sagt?
Bald in Artikel 3.

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