Die Akte S 71 KR 2202 aus 2024 – Klage gegen die Struktur
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Darf ein Sozialträger durch sein Handeln die wirtschaftliche Existenz eines Versicherten vernichten – und im Anschluss dennoch Beitragsforderungen erheben?
Ist es einem Sozialträger erlaubt, Leistungen zu verweigern, obwohl die gesundheitlichen Folgen einer medizinischen Fehlbehandlung mehrfach zu Notaufnahmen und regelmäßigen Kontrolluntersuchungen führen – und niemand überprüft, wie die behandelnden Ärzt:innen vorgehen?
Und hat man als Kläger:in vor dem Sozialgericht – nachdem der Sozialträger gemeinsam mit anderen Institutionen die eigene wirtschaftliche Existenz zerstört und ärztliche Fehlbehandlungen sowie die daraus resultierenden, mehrfachen Untersuchungen ungeprüft übernommen hat – überhaupt eine realistische Chance, wenn die Klage durch dreißig Beweismittel untermauert wird?
Recht bekommen sollte man.
Eine Reihe rechtlicher Grundlagen und maßgeblicher gesetzlicher Bestimmungen – von Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes (GG), denn jedes Verwaltungshandeln, das gezielt die wirtschaftliche Existenz eines Menschen zerstört, stellt einen Verstoß gegen diese Grundrechte dar, bis zu den §§ 823 und 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die Schadenersatzansprüche begründen, wenn durch vorsätzliches, sittenwidriges Verhalten oder die Verletzung von Schutzgesetzen ein Schaden verursacht wird.
Dennoch gilt vor deutschen Gerichten: Gib mir die Fakten, und ich gebe dir das Recht (Da mihi factum, dabo tibi ius). Wird eine Klage durch zahlreiche Beweismittel gestützt, ist das Gericht nach diesem Grundsatz verpflichtet, die Beweise zu würdigen und die Rechtslage umfassend zu prüfen.
Das Gesetz erlaubt es nicht, dass ein Sozialträger durch sein Verhalten gezielt die wirtschaftliche Existenz eines Menschen zerstört oder medizinische Fehlbehandlungen ungeprüft hinnimmt. Solches Verhalten widerspricht den Grundsätzen von Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismäßigkeit und dem Schutz der Menschenwürde.
Die Gerichte sind verpflichtet, solche Fälle aufzuklären – und gegebenenfalls Ansprüche der Betroffenen durchzusetzen.
Das deutsche Justizsystem wird so intensiv bemüht, den Zugang zum Recht zu erleichtern, dass sogar ein neues Gesetz vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) zur Einführung eines digitalen Klageportals für kleinere Rechtsstreitigkeiten erforscht wird.
Es gilt als unmöglich, dass trotz zutreffender Fakten kein Recht gesprochen wird.
Aber was ist dann, wenn trotz der Gesetzgebung und der Bemühungen, Recht zu bekommen, trotzdem kein Recht gesprochen wird?
Dann ist der Zugang zum Recht keine technische Frage, sondern eine ideologische.
Am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) wird als einer der Gründe für fehlenden Zugang zum Recht genannt: Die Justiz versteht die Menschen nicht – insbesondere, wenn sie sozial benachteiligt sind oder nicht juristisch sprechen.
Mir selbst – und ich habe Migrationshintergrund – wurde oft gesagt: „Wir haben Sie nicht verstanden“, obwohl die Beweismittel aus Schriftstücken deutscher Bürger:innen bestanden, viele davon direkt von Jurist:innen verfasst.
Die Klage, die ich eigenständig verfasst habe – mit Beweismitteln, die überwiegend von Jurist:innen stammen –, liegt seit dem 5. Mai 2025 beim Sozialgericht.
Diese Akten – ausschließlich Verwaltungsakten, ohne Patientenakten, ohne Kommunikation mit den Ärzt:innen – wurden mir digital am Computer gezeigt, unter polizeilicher Aufsicht.
In jeder Datei vermerkte die IKK classic: Eine oder mehrere Unterlagen wurden nicht übersendet.
Seitdem gab es vom Sozialgericht weder eine Erklärung noch eine Mitteilung zum Stand der Klage.
Wir haben Ende September, und es gibt keine Information, ob eine Verhandlung geplant ist. Auch keine Aussage, ob das Gericht weiteren Zeitbedarf hat.
Und nun veröffentliche ich die Klageschrift – Teil für Teil, mit den entsprechenden Beweisen.
Und wir werden gemeinsam in der Chronik dieser Klage sehen, ob sie diesmal verstanden wird.
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