The Seltmann Operation
Die staatlich akzeptierte Identität „Korb“
Zwei Geburtsorte für eine Person sind biologisch unmöglich – doch Waiblingen und Korb existieren als zwei Geburtsorte für Uwe Seltmann tatsächlich. Eine fehlerhafte Ausweisnummer, widersprüchliche Legitimationsdaten und dokumentierte Ermittlungsmanipulation zeigen, wie Behörden, Gerichte, Banken, Ministerien und Ermittlungsstellen über Jahre hinweg dieselbe zweite Identität akzeptierten. Das ist kein individuelles Versagen mehr, sondern ein strukturelles staatliches Handeln.
Über die staatlich akzeptierte Identität „Uwe Seltmann, geboren in Korb“, wurden internationale Verträge geschlossen, weltweite Partnerschaften aufgebaut und DOPiX global verbreitet – unter anderem über Kooperationen mit IBM und den Verkauf an Neopost S.A., die in 96 Ländern aktiv war.
Die Dokumente enthüllen genau dieses System.
Aus den Ermittlungsakten, die ich im April 2021 durch meinen Anwalt einsehen konnte, geht hervor, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart am 16. November 2020 ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche gegen Uwe Seltmann einleitete. Grundlage waren meine Strafanzeige vom 23. Oktober 2020 sowie deren Erweiterung wegen Betrugs vom 3. September 2020 – eine Vortat, die den Tatbestand der Geldwäsche überhaupt erst strafbar machte. Aus der Ermittlungsanordnung der Staatsanwaltschaft Stuttgart ergibt sich, dass bis spätestens 15. Dezember 2020 insbesondere Bankauskünfte einzuholen, der Beschuldigte zu vernehmen und eine formgerechte PAD‑Anzeige zu erstellen waren.

Im Polizeibericht zu den Geldwäscheermittlungen vom 21. Dezember 2020 wurde Uwe Seltmann mit dem offiziellen Geburtsort Korb geführt. Auch in der Finanzermittlungsanfrage an die BaFin vom 4. Januar 2021 erscheint erneut Korb als Geburtsort, was zeigt, dass diese Identität für den Geldwäscheverdacht, die Bankauskunftsersuchen und die gesamten Finanzermittlungen maßgeblich war. Die Polizei übernimmt solche Angaben üblicherweise direkt aus amtlichen Registern und dem jeweils gültigen Ausweisdokument, sodass die Angabe „Korb“ nicht als Irrtum erklärbar ist.


Die Legitimationsdaten der Landesbank Baden‑Württemberg, die am 23. Dezember 2020 an die Ermittler übermittelt wurden, bestätigen zudem, dass der aktuelle Ausweis am 30. Dezember 2010 vom Bürgermeisteramt Korb ausgestellt wurde – mit einem abweichenden Ausstellungsort und einer zehnstelligen Ausweisnummer. Seit dem 1. November 2010 legt die Personalausweisverordnung (PAuswV) jedoch verbindlich fest, dass die Ausweisnummer aus genau neun alphanumerischen Zeichen besteht; zusätzliche Prüfziffern gehören nicht zur Ausweisnummer selbst. Eine zehnstellige Nummer entspricht daher nicht dem geltenden Recht. Diese Kombination aus abweichender Ausstellungsbehörde und unzulässigem Nummernformat stellt eine Besonderheit dar, die im regulären Ausweisverfahren und für normale Bürger nicht vorgesehen ist.

Die zweite Identität „Waiblingen“
Vergleicht man die für die Geldwäscheermittlungen verwendeten Daten mit den Unterlagen zur Kontoeröffnung aus dem Jahr 1981, die die Landesbank Baden‑Württemberg Stuttgart am 23. Dezember 2020 an die Polizei übermittelte, zeigt sich ein klarer Widerspruch: Während die Ermittlungsakten 2020 und die BaFin‑Anfrage vom 4. Januar 2021 den Geburtsort „Korb“ führen, weist die Kontoeröffnung von 1981 den Geburtsort „Waiblingen“ aus. Diese Diskrepanz ist nicht durch einen Übertragungsfehler erklärbar.

Geburtsort von Uwe Seltmann laut Kontoeröffnungsdokument von 1981 – Waiblingen.Register 4.3: Kontoeröffnungsdokument der Landesbank Baden‑Württemberg (LBBW)
Banken übernehmen Geburtsdaten ausschließlich aus gültigen Ausweisdokumenten. Das bedeute
- 1981 existierte ein Ausweis mit dem Geburtsort Waiblingen,
- 2020 existierte ein Ausweis mit dem Geburtsort Korb.
Der Geburtsort Waiblingen taucht in den Ermittlungsakten erstmals im Bericht des Polizeipräsidiums Stuttgart vom 7. Januar 2021 auf – nur drei Tage nachdem in der BaFin‑Finanzermittlungsanfrage vom 4. Januar noch Korb angegeben worden war. Wenige Tage später bestätigte die Polizei Waiblingen erneut: In der Strafanzeige wegen Nötigung vom 21. Januar 2021 (137 Js 1164⁄21) dokumentierte das Dezernat 32 den Geburtsort Waiblingen anhand des vorgelegten Ausweises.


In seinen beiden Vernehmungen am 20. Januar 2021 – um 7:00 Uhr und um 8:30 Uhr – wurde Uwe Seltmann laut Vorladung vom 10. Januar anhand seines Ausweises identifiziert. Die Polizei dokumentierte dabei den Geburtsort Waiblingen. Das zeigt: Die Polizei hat Waiblingen nicht aus einer Datenbank übernommen, sondern direkt aus einem vorgelegten Ausweisdokument abgeschrieben.
Eine Person kann jedoch nicht an zwei Orten geboren sein. Damit stehen zwei staatlich akzeptierte Identitäten nebeneinander – beide mit offiziellen Dokumenten, beide in behördlichen Systemen geführt, beide über Jahrzehnte hinweg verwendet.

Die Konsequenz – juristisch zwingend und dokumentarisch belegt
Unter normalen rechtlichen Bedingungen würde bereits ein einziger widersprüchlicher Geburtsort in amtlichen Dokumenten ein Prüfverfahren auslösen, da Identitätsdaten zu den zentralen Merkmalen staatlicher Registrierung gehören. Dass dies im Fall Uwe Seltmann nicht geschah, sondern beide Identitäten fortgeführt wurden, ist rechtlich und administrativ außergewöhnlich.
Hinzu kommt, dass sämtliche Ermittlungsverfahren, Hinweise und Beschwerden, die auf diese Widersprüche aufmerksam machten, eingestellt oder nicht weiterverfolgt wurden. Gerade diese Untätigkeit belegt, dass der deutsche Staat über Jahrzehnte hinweg zwei Identitäten derselben Person parallel geführt hat – und zwar nicht nur passiv, sondern aktiv genutzt:
- für Kontoeröffnungen und Finanztransaktionen,
- für Ermittlungsverfahren,
- für internationale Geschäftsbeziehungen,
- für Unternehmensstrukturen und Verträge,
- für die weltweite Verbreitung von DOPiX,
- für den Verkauf an Neopost S.A. in 96 Ländern,
- und für selektive behördliche Entscheidungen, wie die weiteren Dokumente dieses Dossiers zeigen.
Damit handelt es sich nicht um einen administrativen Fehler, sondern um ein funktionierendes, staatlich getragenes Identitätssystem, das aktiv eingesetzt und über Jahre hinweg stabil gehalten wurde.
Weiterführende Dokumentation
Eine ausführliche Übersicht über die Struktur, die zentralen Befunde und die dokumentarische Grundlage der Operation findet sich auf der Landing Page der Seltmann‑Operation.
Die Untersuchung ist eingebettet in die übergeordnete Bewegung MAKE INJUSTICE VISIBLE, die darauf abzielt, strukturelle Ungerechtigkeiten sichtbar zu machen und dokumentarisch zu belegen
Die journalistische Vorgehensweise folgt den dokumentierten Standards unserer Methodology, die Transparenz, Nachvollziehbarkeit und internationale Recherchestandards sicherstellt.
Die vollständigen Schlüsseldokumente sind in der Digital- und Print‑Edition im Magazin‑Shop des Injustice Chronicle verfügbar.