Ein Mann mit zwei Geburtsorten – und ein deutscher Staat, der beide als legal anerkennt

Doppelte Identität. Kontrolle der Justiz. Kontrolle der Daten.
This ent­ry is part 1 of 2 in the series The Seltmann Operation

The Seltmann Operation 

Ein Mann mit zwei Geburtsorten – und ein deutscher Staat, der beide als legal anerkennt 

Die unsichtbare Steuerung: Deutschlands Einfluss auf die globale Infrastruktur staatlicher Entscheidungen 

Die staatlich akzeptierte Identität „Korb“

Zwei Geburtsorte für eine Person sind bio­lo­gisch unmög­lich – doch Waiblingen und Korb exis­tie­ren als zwei Geburtsorte für Uwe Seltmann tat­säch­lich. Eine feh­ler­haf­te Ausweisnummer, wider­sprüch­li­che Legitimationsdaten und doku­men­tier­te Ermittlungsmanipulation zei­gen, wie Behörden, Gerichte, Banken, Ministerien und Ermittlungsstellen über Jahre hin­weg die­sel­be zwei­te Identität akzep­tier­ten. Das ist kein indi­vi­du­el­les Versagen mehr, son­dern ein struk­tu­rel­les staat­li­ches Handeln.

Über die staat­lich akzep­tier­te Identität „Uwe Seltmann, gebo­ren in Korb“, wur­den inter­na­tio­na­le Verträge geschlos­sen, welt­wei­te Partnerschaften auf­ge­baut und DOPiX glo­bal ver­brei­tet – unter ande­rem über Kooperationen mit IBM und den Verkauf an Neopost S.A., die in 96 Ländern aktiv war.

Die Dokumente ent­hül­len genau die­ses System.

Aus den Ermittlungsakten, die ich im April 2021 durch mei­nen Anwalt ein­se­hen konn­te, geht her­vor, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart am 16. November 2020 ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche gegen Uwe Seltmann ein­lei­te­te. Grundlage waren mei­ne Strafanzeige vom 23. Oktober 2020 sowie deren Erweiterung wegen Betrugs vom 3. September 2020 – eine Vortat, die den Tatbestand der Geldwäsche über­haupt erst straf­bar mach­te. Aus der Ermittlungsanordnung der Staatsanwaltschaft Stuttgart ergibt sich, dass bis spä­tes­tens 15. Dezember 2020 ins­be­son­de­re Bankauskünfte ein­zu­ho­len, der Beschuldigte zu ver­neh­men und eine form­ge­rech­te PAD‑Anzeige zu erstel­len waren.

Auszug aus den Ermittlungsakten 212 Js 11552320: Ermittlungseinleitung wegen Geldwäsche durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart am 16. November 2020.

Im Polizeibericht zu den Geldwäscheermittlungen vom 21. Dezember 2020 wur­de Uwe Seltmann mit dem offi­zi­el­len Geburtsort Korb geführt. Auch in der Finanzermittlungsanfrage an die BaFin vom 4. Januar 2021 erscheint erneut Korb als Geburtsort, was zeigt, dass die­se Identität für den Geldwäscheverdacht, die Bankauskunftsersuchen und die gesam­ten Finanzermittlungen maß­geb­lich war. Die Polizei über­nimmt sol­che Angaben übli­cher­wei­se direkt aus amt­li­chen Registern und dem jeweils gül­ti­gen Ausweisdokument, sodass die Angabe „Korb“ nicht als Irrtum erklär­bar ist.

Auszug aus den Ermittlungsakten 212 Js 11552320, Band 3.1, S. 6: Polizeipräsidium Stuttgart mel­det den Beschuldigten mit Geburtsort „Korb“ und dem Straftatbestand Geldwäsche an die Staatsanwaltschaft.
Auszug aus den Ermittlungsakten 212 Js 11552320, Band 2, S. 80: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ver­merkt für die Finanzermittlungen den Geburtsort „Korb“ als offi­zi­el­le Personenangabe.

Die Legitimationsdaten der Landesbank Baden‑Württemberg, die am 23. Dezember 2020 an die Ermittler über­mit­telt wur­den, bestä­ti­gen zudem, dass der aktu­el­le Ausweis am 30. Dezember 2010 vom Bürgermeisteramt Korb aus­ge­stellt wur­de – mit einem abwei­chen­den Ausstellungsort und einer zehn­stel­li­gen Ausweisnummer. Seit dem 1. November 2010 legt die Personalausweisverordnung (PAuswV) jedoch ver­bind­lich fest, dass die Ausweisnummer aus genau neun alpha­nu­me­ri­schen Zeichen besteht; zusätz­li­che Prüfziffern gehö­ren nicht zur Ausweisnummer selbst. Eine zehn­stel­li­ge Nummer ent­spricht daher nicht dem gel­ten­den Recht. Diese Kombination aus abwei­chen­der Ausstellungsbehörde und unzu­läs­si­gem Nummernformat stellt eine Besonderheit dar, die im regu­lä­ren Ausweisverfahren und für nor­ma­le Bürger nicht vor­ge­se­hen ist. 

Auszug aus den Legitimationsdaten der Landesbank Baden-Württemberg vom 23. Dezember 2020, Ermittlungsakte 212 Js 11552320, Band 2, S. 50: Die Bank über­mit­tel­te die Ausweisdaten mit zehn­stel­li­ger Nummer und dem Ausstellungsort „BMA Korb“ an die Polizei.

Die zweite Identität „Waiblingen“

Vergleicht man die für die Geldwäscheermittlungen ver­wen­de­ten Daten mit den Unterlagen zur Kontoeröffnung aus dem Jahr 1981, die die Landesbank Baden‑Württemberg Stuttgart am 23. Dezember 2020 an die Polizei über­mit­tel­te, zeigt sich ein kla­rer Widerspruch: Während die Ermittlungsakten 2020 und die BaFin‑Anfrage vom 4. Januar 2021 den Geburtsort „Korb“ füh­ren, weist die Kontoeröffnung von 1981 den Geburtsort „Waiblingen“ aus. Diese Diskrepanz ist nicht durch einen Übertragungsfehler erklärbar.

Auszug aus den von der Staatsanwaltschaft Stuttgart über­mit­tel­ten Unterlagen:
Geburtsort von Uwe Seltmann laut Kontoeröffnungsdokument von 1981 – Waiblingen.Register 4.3: Kontoeröffnungsdokument der Landesbank Baden‑Württemberg (LBBW)

Banken über­neh­men Geburtsdaten aus­schließ­lich aus gül­ti­gen Ausweisdokumenten. Das bedeute

  • 1981 exis­tier­te ein Ausweis mit dem Geburtsort Waiblingen,
  • 2020 exis­tier­te ein Ausweis mit dem Geburtsort Korb.

Der Geburtsort Waiblingen taucht in den Ermittlungsakten erst­mals im Bericht des Polizeipräsidiums Stuttgart vom 7. Januar 2021 auf – nur drei Tage nach­dem in der BaFin‑Finanzermittlungsanfrage vom 4. Januar noch Korb ange­ge­ben wor­den war. Wenige Tage spä­ter bestä­tig­te die Polizei Waiblingen erneut: In der Strafanzeige wegen Nötigung vom 21. Januar 2021 (137 Js 116421) doku­men­tier­te das Dezernat 32 den Geburtsort Waiblingen anhand des vor­ge­leg­ten Ausweises.

Ermittlungsakte 212 Js 11552320, Band 2, S. 4: Das Polizeipräsidium Stuttgart, Dezernat 32, ver­merk­te am 7. Januar 2021 erst­mals den Geburtsort „Waiblingen“ – nur drei Tage nach­dem in der BaFin‑Finanzermittlungsanfrage noch „Korb“ ange­ge­ben wor­den war.
Ermittlungsakten 137 Js 116421 der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Band 3, Teil 1, S. 1: In der Strafanzeige wegen Nötigung wur­de der Geburtsort „Waiblingen“ anhand des vor­ge­leg­ten Ausweises dokumentiert.

In sei­nen bei­den Vernehmungen am 20. Januar 2021 – um 7:00 Uhr und um 8:30 Uhr – wur­de Uwe Seltmann laut Vorladung vom 10. Januar anhand sei­nes Ausweises iden­ti­fi­ziert. Die Polizei doku­men­tier­te dabei den Geburtsort Waiblingen. Das zeigt: Die Polizei hat Waiblingen nicht aus einer Datenbank über­nom­men, son­dern direkt aus einem vor­ge­leg­ten Ausweisdokument abgeschrieben.

Eine Person kann jedoch nicht an zwei Orten gebo­ren sein. Damit ste­hen zwei staat­lich akzep­tier­te Identitäten neben­ein­an­der – bei­de mit offi­zi­el­len Dokumenten, bei­de in behörd­li­chen Systemen geführt, bei­de über Jahrzehnte hin­weg verwendet.

Ermittlungsakten 137 Js 116421, Band 3, Teil 2, S. 32–34, Blatt 90: Polizeiliche Vernehmung, in der der Geburtsort „Waiblingen“ erneut anhand des vor­ge­leg­ten Ausweises doku­men­tiert wurde.

Die Konsequenz – juristisch zwingend und dokumentarisch belegt

Unter nor­ma­len recht­li­chen Bedingungen wür­de bereits ein ein­zi­ger wider­sprüch­li­cher Geburtsort in amt­li­chen Dokumenten ein Prüfverfahren aus­lö­sen, da Identitätsdaten zu den zen­tra­len Merkmalen staat­li­cher Registrierung gehö­ren. Dass dies im Fall Uwe Seltmann nicht geschah, son­dern bei­de Identitäten fort­ge­führt wur­den, ist recht­lich und admi­nis­tra­tiv außergewöhnlich.

Hinzu kommt, dass sämt­li­che Ermittlungsverfahren, Hinweise und Beschwerden, die auf die­se Widersprüche auf­merk­sam mach­ten, ein­ge­stellt oder nicht wei­ter­ver­folgt wur­den. Gerade die­se Untätigkeit belegt, dass der deut­sche Staat über Jahrzehnte hin­weg zwei Identitäten der­sel­ben Person par­al­lel geführt hat – und zwar nicht nur pas­siv, son­dern aktiv genutzt:

  • für Kontoeröffnungen und Finanztransaktionen,
  • für Ermittlungsverfahren,
  • für inter­na­tio­na­le Geschäftsbeziehungen,
  • für Unternehmensstrukturen und Verträge,
  • für die welt­wei­te Verbreitung von DOPiX,
  • für den Verkauf an Neopost S.A. in 96 Ländern,
  • und für selek­ti­ve behörd­li­che Entscheidungen, wie die wei­te­ren Dokumente die­ses Dossiers zeigen.

Damit han­delt es sich nicht um einen admi­nis­tra­ti­ven Fehler, son­dern um ein funk­tio­nie­ren­des, staat­lich getra­ge­nes Identitätssystem, das aktiv ein­ge­setzt und über Jahre hin­weg sta­bil gehal­ten wurde.

Weiterführende Dokumentation

Eine aus­führ­li­che Übersicht über die Struktur, die zen­tra­len Befunde und die doku­men­ta­ri­sche Grundlage der Operation fin­det sich auf der Landing Page der Seltmann‑Operation.
Die Untersuchung ist ein­ge­bet­tet in die über­ge­ord­ne­te Bewegung MAKE INJUSTICE VISIBLE, die dar­auf abzielt, struk­tu­rel­le Ungerechtigkeiten sicht­bar zu machen und doku­men­ta­risch zu bele­gen
Die jour­na­lis­ti­sche Vorgehensweise folgt den doku­men­tier­ten Standards unse­rer Methodology, die Transparenz, Nachvollziehbarkeit und inter­na­tio­na­le Recherchestandards sicher­stellt.
Die voll­stän­di­gen Schlüsseldokumente sind in der Digital- und Print‑Edition im Magazin‑Shop des Injustice Chronicle verfügbar.

The Seltmann Operation

Die unsicht­ba­re Steuerung: Deutschlands Einfluss auf die glo­ba­le Infrastruktur staat­li­cher Entscheidungen