Die Wahrheit des Geldes

Band I: Die Wahrheit des Geldes

Seit 2010 steu­ert der deut­sche Staat Identität und Millionenfonds – nicht nur im Inland, son­dern welt­weit. Die Seltmann‑Operation zeigt, wie sys­te­mi­sche Gewalt zur Waffe einer rechts­extre­men Ideologie wurde.
– Enthüllt: Staatlich geschütz­te Identität als Werkzeug.
– Dokumentiert: Millionenfonds, inter­na­tio­na­le Unternehmensnetzwerke, ver­schlei­er­te Konten.
– Analysiert: Wie deut­sche Unternehmen finan­ziert oder aus­ge­grenzt wer­den – je nach­dem, ob sie in das „Stadtbild“ passen.
Dieses Buch geht tie­fer als die Notausgabe 1 „Deutschland – die Macht der rech­ten Ideologie“ – es zeigt den Skandal in sei­ner gan­zen inter­na­tio­na­len Dimension.

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Der Prolog als Leseprobe für die Vorbestellung:

Die Wahrheit des Geldes 

Prolog 

Die ver­bor­ge­nen Netzwerke des Reichtums  

Während sich der deut­sche Staat nach außen als ent­schie­de­ner Gegner extre­mis­ti­scher Netzwerke prä­sen­tiert und par­tei­po­li­ti­sche Akteure wie die Alternative für Deutschland (AfD) eine angeb­li­che Befangenheit der Justiz bekla­gen, bil­det die Meinung, dass der Rechtsstaat tat­säch­lich unab­hän­gig agiert, den gesell­schaft­li­chen Konsens. Und, dass sie so der Massen kon­se­quent gegen Rechtsextremismus vor­ge­hen, sodass ihm sogar Befangenheit gegen­über Rechtsextremismus vor­ge­wor­fen wird.  

Die öffent­li­che Meinung wird maß­geb­lich davon beein­flusst, wel­che Informationen wirk­lich ver­öf­fent­licht und ver­brei­tet wer­den. Würde ich, obwohl ich alba­ni­scher Herkunft bin, eben­falls nur sagen, die Justiz sei befan­gen – in den Anzeigen, die ich erstat­tet habe, und in den Prozessen, die gegen mich geführt wur­den –, ohne die Beweise, wür­de man mich auch als Populistin bezeich­nen. Populismus zeich­net sich dadurch aus, dass kom­ple­xe Probleme stark ver­ein­facht und oft emo­tio­na­li­siert dar­ge­stellt wer­den. Auch wenn ich gesagt hät­te, die Justiz sei zuguns­ten von Rechtsextremisten befan­gen, wür­de ich als unglaub­wür­dig gel­ten – obwohl die Ausgrenzung einer Person mit Migrationshintergrund als rechts­extre­mis­ti­sche Handlung zählt. Insbesondere dann, wenn Jurist*innen, die mei­ne Anzeigen prüf­ten – in denen ich mich gegen die­se Ausgrenzung wehr­te – erklär­ten, ich sei nicht glaub­wür­dig, da ich meh­re­re Personen in meh­re­ren Anzeigen ohne Beweise ange­zeigt hät­te. 

Die Meinung wird stark von gericht­li­chen Entscheidungen beein­flusst (auch Staatsanwälte ent­schei­den wie Richter über Ermittlungsverfahren) – und von den Medien.  

Die Dokumente, die für die­ses Buch unter­sucht wur­den und der Redaktion vor­lie­gen, zeich­nen ein ganz ande­res Bild – eines, in dem das Justizsystem viel­fach rechts­extre­me Netzwerke und ihre Geldströme schützt. Doch die­se Dokumente dürf­ten bis jetzt nicht ver­öf­fent­licht wor­den sein.  

Meine eige­nen Bemühungen, die­se Beweisdokumente publik zu machen, stie­ßen auf mas­si­ven Widerstand. 

So stell­te die Staatsanwaltschaft Stuttgart mei­ne erstat­te­te Anzeige wegen Geldwäsche im März 2021 man­gels Beweise ein – obwohl weder Ermittlungen noch Auswertungen statt­ge­fun­den hat­ten. Zum Beispiel steht im poli­zei­li­chen Bericht der Vermerk: „Ein Bankauskunftsersuchen zum Privatkonto […] des Beschuldigten wur­de am 24.11.2020 gestellt. Eine ent­spre­chen­de Auswertung ist jedoch nicht erfolgt, da nach Rücksprache mit EKHK […] am 13.01.2021 (KI 7 — Finanzermittlungen), wel­cher mit den Finanzermittlungen zur o.g. Firma beauf­tragt wor­den war, kei­ne straf­recht­lich rele­van­ten Auffälligkeiten fest­ge­stellt wer­den konn­ten. Er erwähn­te am Rande die ver­schie­de­nen Privatkonten, die Herr […] bei unter­schied­li­chen Banken führt (sie­he Vermerk – Register 4.1). Und bezüg­lich des Geschäftskontos wur­de berich­tet: „Ein Bankauskunftsersuchen zu u.g. Konto wur­de am 07.01.2021 gestellt und am 21.01.2021 zurück­ge­nom­men, da nicht mehr rele­vant für die wei­te­ren Ermittlungen.“, ohne die ande­ren 20 Geschäftskonten zu erwäh­nen, für die der Beschuldigte ent­we­der ver­fü­gungs­be­rech­tigt oder wirt­schaft­lich berech­tigt war, wie im Bafin-Auskunft vom 08. Januar 2021 zu lesen ist, der der Polizei gesen­det wur­de. 

Die Ermittlungsakten zur Geldwäsche, in denen es um vier­zig Bankkonten und frag­wür­di­ge Angaben zu den Geburtsorten des Beschuldigten ging, habe ich nach Einstellung des Verfahrens ver­schie­de­nen Medien per E‑Mail in den Jahren 2021/2022 zuge­sandt. Dennoch blie­ben Reaktionen aus. Ein Redakteur von Spiegel Investigativ erklär­te mir am Telefon, er habe die Unterlagen geprüft, stu­fe sie jedoch als „pri­vat“ ein – obwohl sie deut­lich mit „Geldwäsche – Straftatverdacht“ gekenn­zeich­net waren und somit dem öffent­li­chen Interesse unter­lie­gen. Parallel zeig­te die ZDFzoom-Dokumentation „Geldwäsche-Paradies Deutschland“ ein­drück­lich, erst­mals aus­ge­strahlt am 12. Mai 2021, wie sel­ten in Deutschland Verdachtsmeldungen erfol­gen – und wie die­se Zurückhaltung die Strafverfolgung lähmt. 

Unter dem Verdacht einer Arzneimittel-Nebenwirkung – wie aus den Patientenakten bei der Krankenkasse her­vor­geht – wur­de inner­halb von nur vier Wochen eine dras­ti­sche Senkung mei­nes TSH-Wertes erreicht: von 6,255 auf 0,299 mU/l. Eine extrem kur­ze Zeitspanne für eine sol­che Veränderung, zumal die Dosierung von Levothyroxin 125 seit zehn Jahren unver­än­dert geblie­ben war. 

Parallel dazu wur­de mir das Schilddrüsen-Ersatzmedikament Levothyroxin – nach zehn Jahren ohne die­ses Organ – wie­der­holt und dras­tisch redu­ziert. Infolge die­ser Unterversorgung muss­te ich zwi­schen Dezember 2022 und März 2024 vier­mal not­fall­mä­ßig in zwei Berliner Krankenhäusern ein­ge­lie­fert wer­den. 

Die Fertigstellung des Buches kann somit nicht nur durch Depressionen und Antriebslosigkeit behin­dert wer­den – Symptome, die nach der Hormonreduktion auf­tre­ten –, son­dern durch Organversagen. Der Eintritt ins Myxödemkoma, das gefähr­lichs­te aller Komazustände, kann eine Fertigstellung oder Veröffentlichung sogar voll­stän­dig ver­hin­dern. 

Der Eingriff in mei­ne Gesundheit zeigt, dass die Wahrheit über das Geld unter kei­nen Umständen öffent­lich wer­den und das Geld auch nicht offi­zi­ell beim Finanzamt erschei­nen durf­te. 

Dafür muss­te das Insolvenzverfahren am 23. Dezember 2021 eröff­net, am 14. September 2023 ein­ge­stellt und künst­lich mas­se­arm gehal­ten wer­den. Künstlich, da die Insolvenzmasse allein durch die Ermittlungen gegen mei­nen dama­li­gen Anwalt – jenen, der mich vor dem Landgericht Stuttgart ver­tre­ten hat­te – kei­nes­wegs mas­se­arm hät­te sein dür­fen. 

Zwei Jahre dau­er­ten die Ermittlungen, wäh­rend das Insolvenzverfahren offen war. Und zehn Tage nach des­sen Einstellung wegen Massearmut (d. h., die Insolvenzmasse konn­te die Verfahrenskosten nicht decken), befrag­te die Staatsanwaltschaft Stuttgart den Beschuldigten und stell­te auch die Ermittlungen ein. 

Der Insolvenzverwalter hat­te par­al­lel zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft – wie in sei­nen meh­re­ren Berichten zu lesen ist – mehr­fach mit dem­sel­ben Anwalt tele­fo­niert und des­sen Abrechnung geprüft. Doch wäh­rend des Insolvenzverfahrens hat­te der Anwalt ver­ges­sen, dass er mir noch Geld schul­de­te. Erst zehn Tage nach der Einstellung des Insolvenzverfahrens, räum­te der Anwalt bei der Staatsanwaltschaft ein, dass er mir die Gerichtskosten der Widerklage im Prozess von September 2020 hät­te zurück­zah­len müs­sen – dies aber „ver­ges­sen“ habe.  

Laut Staatsanwaltschaft hat­te der Anwalt zwar kei­ne Widerklage erho­ben, jedoch eine Aufrechnung in der Klageerwiderung vor­ge­nom­men. Dass er die Klage voll­stän­dig zurück­ge­wie­sen hat­te – und damit nicht nur kei­ne Widerklage, son­dern auch eine Aufrechnung aus­ge­schlos­sen war –, wur­de von Staatsanwaltschaft und Insolvenzverwalter nicht „bemerkt“. Gerade die­se juris­ti­sche Konstellation ist ent­schei­dend für die Rückerstattung des Streitwerts: Denn es wur­de kei­ne Widerklage erho­ben, son­dern eine unzu­läs­si­ge Aufrechnung vor­ge­nom­men. 

Der Gesetzgeber – und auch die Mathematik – geben vor: Eine Aufrechnung ist nur mög­lich, wenn die Forderung der Gegenseite zumin­dest teil­wei­se aner­kannt wird. Da der Anwalt die Klage voll­stän­dig zurück­ge­wie­sen hat­te, war die Aufrechnung nicht gül­tig. Das Geld – ein­schließ­lich der Gerichtskosten der Widerklage – gehör­te somit nicht auf­grund der Einschätzung des Insolvenzverwalters, son­dern kraft gesetz­li­cher Bestimmung in die Insolvenzmasse. Die Insolvenzmasse war damit nicht mas­se­arm. 

Dennoch blieb das Verfahren mas­se­arm, und der Insolvenzverwalter konn­te auf Basis der Massearmut – da die Masse nicht ein­mal sei­ne eige­nen Kosten deck­te – kei­ne Steuererklärung abge­ben. 

Keine Steuererklärung bedeu­tet: Das Finanzamt erhält kei­ne Informationen dar­über, wel­che Investitionen in das Unternehmen geflos­sen sind – und damit auch nicht, mit wel­chem Geld die­se Investitionen getä­tigt wur­den. Wenn kei­ne Steuererklärung abge­ge­ben wird, gelangt das Finanzamt nicht in den Besitz detail­lier­ter Informationen über Herkunft und Verwendung der Investitionen. Das Geld, mit dem die Investitionen getä­tigt wur­den, bleibt somit inof­fi­zi­ell. 

Ohne Steuererklärung oder offi­zi­el­le Abrechnung tau­chen die­se Geldflüsse in kei­ner behörd­li­chen Akte auf. Sie blei­ben ver­bor­gen vor Kontrolle durch das Finanzamt oder ande­re staat­li­che Stellen, sodass nicht nach­voll­zieh­bar ist, ob das Geld aus lega­len oder mög­li­cher­wei­se pro­ble­ma­ti­schen Quellen stammt. Dadurch wird die Herkunft und Verwendung des Geldes ver­schlei­ert und eine Überprüfung gezielt ver­hin­dert. 

Ebenso bleibt ver­bor­gen, dass das Unternehmen in die Insolvenz gedrängt wur­de und sei­ne Ausschaltung durch die Finanzierung die­ses Geldes geschah. 

Zwei Meinungen wur­den dadurch gebil­det: Das Scheitern sei ganz natür­lich – wegen der wirt­schaft­li­chen Lage. Und die Justiz habe nach deut­scher Rechtslage gehan­delt. Dass die Ausschaltung jedoch finan­ziert, sys­te­misch struk­tu­riert und von der Justiz geschützt wur­de, bleibt unsicht­bar. Das Geld, das wei­ter­fließt, kann somit wei­te­re Existenzen zer­stö­ren. Marginalisierung wird legi­ti­miert – und der Rechtsextremismus dadurch gestärkt. 

Die in die­sem Buch ver­sam­mel­ten Dokumente bele­gen, dass es in Deutschland Schwarzgelder gibt, die gezielt zur Marginalisierung ein­ge­setzt wer­den – und, dass sowohl die­se Geldflüsse als auch die Ausgrenzung mit bemer­kens­wer­ter Konsequenz von der Justiz geschützt und legi­ti­miert wer­den. 

Zwar kann ver­sucht wer­den, die Veröffentlichung die­ser Unterlagen zu ver­hin­dern – durch Einschüchterung, durch Verletzungen des Datenschutzes, durch den Vorwurf ver­meint­li­cher „Verleumdung“ oder durch Klageverfahren, die dar­auf abzie­len, die Dokumente aus dem Netz zu ent­fer­nen. So, wie es auch ande­ren Unternehmen wider­fah­ren ist. 

Aber soll­te Angst ein Grund sein, auf die Veröffentlichung zu ver­zich­ten – wenn ein gan­zes System her­an­wächst, das Marginalisierung nie­mals been­det? 

Der Datenschutz jener, die die­se Entscheidungen getrof­fen haben, ist von Bedeutung. Doch gilt das nicht eben­so – und mit der­sel­ben Konsequenz – für die Würde all jener, die täg­lich mar­gi­na­li­siert wer­den und deren Existenz bedroht ist? 

Wenn die Justiz auf Datenschutz besteht, muss sie eben­so kon­se­quent die Menschenwürde schüt­zen. Denn Datenschutz ist ein Grundrecht, aber kein abso­lu­tes. Es steht im Verhältnis zu ande­ren Grundrechten: zur Meinungsfreiheit, zur Pressefreiheit, zur Rechtsstaatlichkeit und zur Würde des Menschen. 

Wenn Unterlagen sys­te­mi­sche Gewalt doku­men­tie­ren, liegt ihre Veröffentlichung im öffent­li­chen Interesse. Besonders dann, wenn sie nicht nur indi­vi­du­el­le Missstände, son­dern struk­tu­rel­le Muster bele­gen – Muster, die sich durch Institutionen, Verfahren und Geldflüsse zie­hen. 

Wer unter dem Deckmantel des Datenschutzes wei­ter­hin Täter schützt, hält eine Realitätstäuschung auf­recht. Er zeigt damit: Nicht die Rechtsstaatlichkeit ist ihm wich­tig, son­dern die Stabilität rechts­extre­mer Strukturen. 

Mir selbst ist die Rechtsstaatlichkeit wich­tig. Darum ver­öf­fent­li­che ich alle Dokumente in der Bandreihe. Aus Verantwortung. Denn wenn die Justiz selbst zum Schutzschild rechts­extre­mer Netzwerke wird, dann ist die Veröffentlichung von Beweisdokumenten kein Rechtsbruch – son­dern ein Akt der demo­kra­ti­schen Selbstverteidigung. 

Und im ers­ten Band: die Wahrheit des Geldes. Das Motiv. Ihre Netzwerke. Ihre Beschützer. 

Dies ist Band I der Chronik sys­te­mi­scher Gewalt. 

Dies ist die Wahrheit des Geldes.