Gebäude der Sonderstaatsanwaltschaft SPAK in Tirana. Im April 2025 bean­trag­te SPAK bei der GJKKO die Konfiszierung der beschlag­nahm­ten Vermögenswerte aus dem Callcenter-Betrugsfall – nicht zuguns­ten der Opfer, son­dern zuguns­ten des alba­ni­schen Staates. Grundlage war das Antimafia-Gesetz Nr. 101922009. Eine gericht­li­che Bestätigung steht bis­lang aus.