Institutionelle Blindstellen: Warum rechte Strukturen nicht verfolgt werden

Die Seltmann - Operation

Der gegen­wär­ti­ge Rechtsruck in Deutschland ist nicht das Werk der AfD allein, son­dern das Ergebnis insti­tu­tio­nel­ler Strukturen, die ihren Aufstieg über Jahre hin­weg begüns­tigt haben. Über Jahre hin­weg haben staat­li­che Routinen, Verwaltungsentscheidungen und juris­ti­sche Praktiken ein Umfeld geschaf­fen, in dem rech­te Netzwerke wach­sen konn­ten, ohne kon­se­quent ver­folgt zu wer­den. Die AfD fun­giert in die­sem Gefüge nicht als Ursache, son­dern als Indikator eines Kontrollverlusts, der in den Routinen und Entscheidungslogiken staat­li­cher Institutionen ent­stan­den ist.

Gleichzeitig wird wei­ter­hin von einer „Gefahr für die Demokratie“ gespro­chen – als wäre der Rechtsruck ein exter­ner Schock und nicht das Ergebnis sys­te­mi­scher Versäumnisse.

Die offi­zi­el­len Zahlen des Bundesamts für Justiz zei­gen die Dimension die­ser Entwicklung: Allein 2019 und 2020 wur­den rund 39.000 von ins­ge­samt 43.000 Anzeigen wegen poli­tisch moti­vier­ter Straftaten ein­ge­stellt – über­wie­gend nach § 170 Abs. 2 StPO, mit der Begründung feh­len­der Beweise oder nicht ermit­tel­ba­rer Täter. Diese Einstellungsquote von über 90 % betrifft vor allem rechts­extre­me Delikte und ent­zieht dem Strafrecht – im Sinne Émile Durkheims – sei­ne Funktion als zen­tra­les Mittel sozia­ler Kontrolle.

Wird eine Normabweichung sys­te­ma­tisch nicht sank­tio­niert, ver­liert die Norm ihre Bindekraft – und die Gesellschaft ver­schiebt sich. Genau das doku­men­tie­ren die vor­lie­gen­den Verwaltungsabläufe: Die sozia­le Kontrolle wird nicht durch­ge­setzt, und die gesell­schaft­li­che Mitte ver­liert ihre Stabilität.

Parallel dazu insze­nie­ren Regierungen und Koalitionen Maßnahmen gegen Extremismus: 2012 mit der Einrichtung des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ), das einen engen Austausch zwi­schen Polizeien und Nachrichtendiensten eta­blier­te; 2024 mit Ankündigungen, rechts­extre­me Netzwerke „zu zer­stö­ren“ oder „aus­zu­trock­nen“. Diese Maßnahmen erzeu­gen den Eindruck ent­schlos­se­nen staat­li­chen Handelns – doch die doku­men­tier­ten Einstellungsquoten zei­gen, dass die grund­le­gen­de Kontrollfunktion im Alltag nicht greift.

Die offi­zi­el­len Zahlen bestä­ti­gen die­se Entwicklung: Zwischen 2019 und 2023 wur­den tau­sen­de Verfahren ein­ge­stellt. 2024 erreich­ten poli­tisch moti­vier­te Straftaten mit 84.172 Fällen einen his­to­ri­schen Höchststand – ein Anstieg um mehr als 47 Prozent. Diese Metadaten zei­gen nicht nur eine sta­tis­ti­sche Veränderung, son­dern eine struk­tu­rel­le Dynamik: Die Kontrollfunktion des Strafrechts ent­fal­tet in die­sem Bereich kei­ne Wirkung mehr.

Der Schein rechtsstaatlicher Kontrolle

Nach außen ent­steht der Eindruck ernst­haf­ten Vorgehens: Anzeigen wer­den auf­ge­nom­men, Vorgänge regis­triert, Akten ange­legt. Ermittlungen wer­den ein­ge­lei­tet, geprüft und schließ­lich nach § 170 Abs. 2 StPO ein­ge­stellt – offi­zi­ell, weil kei­ne Beweise vor­lie­gen oder kein Täter ermit­telt wer­den kann. Aber ist es wirk­lich so?

Auch der Fall Uwe Seltmann, den ich unter­sucht und recher­chiert habe, ver­deut­licht die dahin­ter­lie­gen­den Machtstrukturen: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart stell­te das Verfahren wegen Geldwäsche und Nötigung 2021 „man­gels Beweisen“ ein. Millionenbeträge und Netzwerke blie­ben uner­forscht, da Beweismittel nicht aus­ge­wer­tet wur­den; Aktenvermerk: „nicht aus­ge­wer­tet“. Weitere Auskunftsersuchen wur­den mit Verweis auf angeb­lich feh­len­de straf­recht­li­che Relevanz zurück­ge­zo­gen. Für 42 wei­te­re, laut BaFin mit Seltmann ver­bun­de­ne Bankkonten, erfolg­ten kei­ne Anfragen. 

Seltmann tritt zudem mit zwei unter­schied­li­chen Geburtsorten auf – „Korb“ für Finanzermittlungen, „Waiblingen“ für das Nötigungsverfahren. Eine Doppelidentität ist ein klas­si­sches Warnsignal für Geldwäsche. Dennoch lau­te­te die Begründung: kei­ne Beweise. Diese Argumentation folgt kei­ner rechts­staat­li­chen Logik, son­dern einer ideo­lo­gi­schen Entscheidung.

Auch die Bewertung sei­ner Aussagen („Du hast dich über­schul­det, Stuttgart erobern zu wol­len“ etc.) zeigt die­se Verzerrung: Die Staatsanwaltschaft wer­te­te sie als blo­ßen Hinweis auf mei­ne wirt­schaft­li­che Lage – nicht als Nötigung. In Kombination mit Medienberichten und sei­ner Finanzbuchhaltung ergibt sich jedoch ein ande­res Bild: Seltmann inves­tiert Millionen in Unternehmen nach eige­nen Vorstellungen, wäh­rend er mich durch buch­hal­te­ri­schen Betrug in die Überschuldung und Insolvenz drängt.

Hier geht es nicht um Rendite, son­dern um Kontrolle und Einfluss: Wer passt, darf blei­ben – ande­re wer­den aus­ge­grenzt. Solche Entscheidungen auf Basis von Herkunft oder „Nicht‑Passen“ sind Diskriminierung und bewe­gen sich gefähr­lich nah an rechts­extre­men Narrativen.

Die zen­tra­le Frage lau­tet daher nicht, ob die­ses Verhalten legal ist, son­dern wie vie­le sol­cher Netzwerke längst bestim­men, wer in unse­ren Städten wirt­schaft­lich bestehen darf – und ob die Justiz ihrer Aufgabe nach­kommt, sol­che Strukturen auf­zu­klä­ren und zu verfolgen.

In der web.sta‑Datenbank wur­de ich als Anzeigeerstatterin ein­ge­tra­gen, Seltmann jedoch nicht – der eigent­li­che Beschuldigte „exis­tiert“ offi­zi­ell nicht. Diese sys­te­ma­ti­sche Ausblendung ver­zerrt Statistiken und schützt bestehen­de Machtstrukturen.

DOPiX und die Kontrolle von Informationsströmen

Ein zen­tra­les Instrument sei­ner Macht ist die Software DOPiX. Mit ihr steu­ert Seltmann sei­ne dop­pel­te Identität – geschützt durch deut­sche Behörden – und kon­trol­liert Informationsflüsse zwi­schen Banken, Versicherungen und staat­li­chen Stellen. DOPiX ist damit nicht nur ein tech­ni­sches Produkt, son­dern Teil einer Machtstrategie: Wer Informationsströme kon­trol­liert, beein­flusst Entscheidungen, Märkte und insti­tu­tio­nel­le Reaktionen. Dass die Justiz die­se Verbindungen nicht unter­sucht hat, zeigt, wie tief die­se Strukturen geschützt werden.

Wer sich gegen sol­che Strukturen wehrt und Anzeige erstat­tet, wird häu­fig als unglaub­wür­dig dar­ge­stellt oder durch moder­ne Formen der Ausgrenzung mar­gi­na­li­siert – oft unter dem Deckmantel medi­zi­ni­scher Ethik. Dazu gehö­ren etwa TSH‑Suppression oder der Entzug von Thyroxin nach einer Schilddrüsenentfernung, Maßnahmen, die lebens­be­droh­li­che Folgen haben kön­nen. Die Grenze zwi­schen medi­zi­ni­scher Ethik und his­to­risch belas­te­ten Praktiken beginnt zu verschwimmen.

Die medi­zi­ni­sche Ethik ist in die­se Strukturen ein­ge­bun­den. Versicherungen wie die IKK clas­sic zei­gen, wie Institutionen Ausgrenzung finan­zie­ren und legi­ti­mie­ren. Viele Versicherungen arbei­ten mit DOPiX oder ver­gleich­ba­ren Systemen; selbst wenn nicht jede ein­zel­ne nach­weis­bar ist, belegt die Verbreitung die­ser Softwarefamilie, dass Informationsströme zen­tral gesteu­ert wer­den. Damit ver­schwimmt die Grenze zwi­schen medi­zi­ni­scher Verantwortung und öko­no­mi­scher Macht: Ärztliche Entscheidungen ent­ste­hen nicht im luft­lee­ren Raum, son­dern inner­halb von Systemen, die tech­nisch und insti­tu­tio­nell vor­struk­tu­riert sind. DOPiX ist hier nicht nur Software, son­dern ein Werkzeug, das Ausgrenzung orga­ni­sa­to­risch ermöglicht.

Gleichzeitig beru­fen sich alle Beteiligten auf Gesetzestreue, wäh­rend Betroffene nach außen als per­sön­lich geschei­tert erschei­nen. Das ist Ausdruck einer sozi­al­dar­wi­nis­ti­schen Ideologie: Es zählt, wer stark ist; die Schwachen wer­den aus­ge­grenzt. Die Justiz hat ihre Kontrollfunktion ver­lo­ren und legi­ti­miert die­se Ungerechtigkeit. Unter sol­chen Bedingungen von Rechtsstaatlichkeit zu spre­chen, ist eine Fassade. Institutionalisierte Ungerechtigkeit betrifft Millionen und muss offen­ge­legt wer­den. Es ist Aufgabe der Justiz, alle rele­van­ten Akten offen­zu­le­gen – selbst wenn der Datenschutz Einzelner dahin­ter zurücktritt.

Strukturelle Muster, nicht Einzelfälle

Es geht nicht dar­um, ein­zel­ne Beamte oder Behörden zu ver­ur­tei­len. Entscheidend ist das doku­men­tier­te Muster: In allen betei­lig­ten Stellen – in Stuttgart, Berlin und bun­des­weit – wur­de im Fall Uwe Seltmann iden­tisch gehan­delt. Wenn Ermittlungen unter­bro­chen, Beweise nicht aus­ge­wer­tet, Anfragen zurück­ge­zo­gen und Beschuldigte nicht ein­ge­tra­gen wer­den, ist das kein Zufall, son­dern ein insti­tu­tio­nel­les Muster. Die Schlussfolgerung, dass die Justiz hier ihre Kontrollfunktion ver­lo­ren hat, ist daher nicht pau­schal, son­dern belegt.

Mein eige­ner Fall der Ausgrenzung ist per­sön­li­che Erfahrung– aber zugleich ein Beispiel dafür, wie insti­tu­tio­nel­le Mechanismen wir­ken. Einzelne Fälle sind kei­ne Ausnahmen, son­dern zei­gen im Kleinen, wie das System im Großen funk­tio­niert. Genau des­halb sind per­sön­li­che Erfahrungen in der Analyse rele­vant: Sie machen sicht­bar, was in Statistiken und Verwaltungsakten oft ver­bor­gen bleibt.

Wer aus­ge­grenzt wird, lan­det im sozia­len Netz: Krankenversicherung und Lebensunterhalt wer­den aus Steuergeldern finan­ziert. Damit ist Ausgrenzung kei­ne Privatsache, son­dern eine Belastung für die Allgemeinheit. Zugleich wer­den Staatsanwälte, Richter und Verwaltungen eben­falls aus Steuermitteln bezahlt. Der Unterschied liegt dar­in: Die einen wer­den demo­kra­tisch gewählt, die ande­ren üben ihre Macht ohne Wahl aus – durch insti­tu­tio­nel­le Entscheidungen, die kaum kon­trol­liert werden.

Genau hier ent­steht das Narrativ, das den Rechtsruck befeu­ert: Menschen wür­den „nicht arbei­ten“ und „vom Staat leben“. In Wirklichkeit erzeu­gen die Institutionen selbst die Ausgrenzung, die sie spä­ter mora­lisch ver­ur­tei­len. Die poli­ti­sche Rhetorik ver­schiebt die Verantwortung vom System auf die Betroffenen – und schafft damit den Boden für gesell­schaft­li­che Spaltung.

Die his­to­ri­sche Asymmetrie ist unüber­seh­bar: Linke Denker wie Marx wur­den ver­bo­ten, lin­ke Extremisten ver­folgt – doch rechts­extre­me Strukturen gal­ten über Jahrzehnte als ‚nicht existent‘.

Man sieht, wohin die Politik das eige­ne Land steuert.

Quellen & Dokumentation

Historische Quellen zur Verfolgung lin­ker Ideologien

Deutsches Historisches Museum (DHM): Sozialistengesetz (1878–1890)

Bundeszentrale für poli­ti­sche Bildung (bpb): Hintergrund zum Sozialistengesetz

Quellen zur Blindstelle gegenüber rechtsextremen Strukturen

Deutscher Bundestag: NSU-Untersuchungsausschuss – Abschlussbericht

Bundeszentrale für poli­ti­sche Bildung (bpb): Rechtsextremismus – staat­li­che Fehleinschätzungen

Bundeskriminalamt (BKA): Politisch moti­vier­te Kriminalität – Jahresberichte

Wissenschaftszentrum Berlin (WZB): Forschung zu insti­tu­tio­nel­ler Blindheit gegen­über rech­ter Gewalt

Amadeu Antonio Stiftung: Chronik rechts­extre­mer Gewalt seit 1990

Methodische Quellen zur Musteranalyse

Destatis: Methodik reprä­sen­ta­ti­ver Befragungen

Institut für Demoskopie Allensbach: Repräsentativität und Stichprobenlogik

Pew Research Center: Methodische Grundlagen zur Analyse struk­tu­rel­ler Trends

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– Kapitel 1: Doppelidentität (Korb/Waiblingen)
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