Die Wahrheit des Geldes – Band I der Chronik systemischer Gewalt

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Ein dokumentarisches Buch über die unsichtbare Finanzierung rechtsextremer Strukturen in Deutschland.
Es zeigt, wie Justiz und Verwaltung durch Konstruktion, Verschleierung und Unterlassung systemische Ausgrenzung ermöglichen — und sie als rechtsstaatlich legitim erscheinen lassen.
Jede Bestellung ist ein Beitrag zur Sichtbarmachung dieser Gewalt.
Nicht nur ein Buch, sondern ein Archiv. Nicht nur ein Kauf, sondern ein Akt der demokratischen Selbstverteidigung.
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Description

Dieses Buch beginnt nicht mit einer Einleitung, son­dern mit Widerstand.
Die ers­ten Seiten zei­gen, wie juris­ti­sche Konstruktionen und steu­er­li­che Verschleierung sys­te­mi­sche Ausgrenzung ermög­li­chen — und wie Sprache sich dage­gen stellt.
Der Prolog als Leseprobe für die Vorbestellung:

Die Wahrheit des Geldes 

Prolog 

Die ver­bor­ge­nen Netzwerke des Reichtums  

Während sich der deut­sche Staat nach außen als ent­schie­de­ner Gegner extre­mis­ti­scher Netzwerke prä­sen­tiert und par­tei­po­li­ti­sche Akteure wie die Alternative für Deutschland (AfD) eine angeb­li­che Befangenheit der Justiz bekla­gen, bil­det die Meinung, dass der Rechtsstaat tat­säch­lich unab­hän­gig agiert, den gesell­schaft­li­chen Konsens. Und, dass sie so der Massen kon­se­quent gegen Rechtsextremismus vor­ge­hen, sodass ihm sogar Befangenheit gegen­über Rechtsextremismus vor­ge­wor­fen wird.  

Die öffent­li­che Meinung wird maß­geb­lich davon beein­flusst, wel­che Informationen tat­säch­lich ver­öf­fent­licht und ver­brei­tet wer­den. Würde ich, obwohl ich alba­ni­scher Herkunft bin, eben­falls nur sagen, die Justiz sei befan­gen – in den Anzeigen, die ich erstat­tet habe, und in den Prozessen, die gegen mich geführt wur­den – ohne die Beweise, wür­de man mich auch als Populistin bezeich­nen. Populismus zeich­net sich dadurch aus, dass kom­ple­xe Probleme stark ver­ein­facht und oft emo­tio­na­li­siert dar­ge­stellt wer­den. Auch wenn ich gesagt hät­te, die Justiz sei zuguns­ten von Rechtsextremisten befan­gen, wür­de ich als unglaub­wür­dig gel­ten – obwohl die Ausgrenzung einer Person mit Migrationshintergrund als rechts­extre­mis­ti­sche Handlung zählt. Insbesondere dann, wenn Jurist*innen, die mei­ne Anzeigen prüf­ten – in denen ich mich gegen die­se Ausgrenzung wehr­te – erklär­ten, ich sei nicht glaub­wür­dig, da ich meh­re­re Personen in meh­re­ren Anzeigen ohne Beweise ange­zeigt hät­te. 

Die Meinung wird stark von gericht­li­chen Entscheidungen beein­flusst (auch Staatsanwälte ent­schei­den wie Richter über Ermittlungsverfahren) — und von den Medien.  

Die Dokumente, die für die­ses Buch unter­sucht wur­den und der Redaktion vor­lie­gen, zeich­nen ein ganz ande­res Bild — eines, in dem das Justizsystem viel­fach rechts­extre­me Netzwerke und ihre Geldströme schützt. Doch die­se Dokumente dürf­ten bis jetzt nicht ver­öf­fent­licht wer­den.  

Meine eige­nen Bemühungen, die­se Beweisdokumente publik zu machen, stie­ßen auf mas­si­ven Widerstand. 

So stell­te die Staatsanwaltschaft Stuttgart mei­ne erstat­te­te Anzeige wegen Geldwäsche im März 2021 man­gels Beweise ein — obwohl weder Ermittlungen noch Auswertungen statt­ge­fun­den hat­ten. Zum Beispiel steht im poli­zei­li­chen Bericht der Vermerk: “Ein Bankauskunftsersuchen zum Privatkonto […] des Beschuldigten wur­de am 24.11.2020 gestellt. Eine ent­spre­chen­de Auswertung ist jedoch nicht erfolgt, da nach Rücksprache mit EKHK […] am 13.01.2021 (KI 7- Finanzermittlungen), wel­cher mit den Finanzermittlungen zur o.g. Firma beauf­tragt wor­den war, kei­ne straf­recht­lich rele­van­ten Auffälligkeiten fest­ge­stellt wer­den konn­te. Er erwähn­te am Rande die ver­schie­de­nen Privatkonten, die Herr […] bei unter­schied­li­chen Banken führt (sie­he Vermerk — Register 4.1). Und bezüg­lich des Geschäftskontos wur­de berich­tet: “Ein Bankauskunftsersuchen zu u.g. Konto wur­de am 07.01.2021 gestellt und am 21.01.2021 zurück­ge­nom­men, da nicht mehr rele­vant für die wei­te­ren Ermittlungen.”, ohne die ande­ren 20 Geschäftskonten zu erwäh­nen, für die der Beschuldigte ent­we­der ver­fü­gungs­be­rech­tigt oder wirt­schaft­lich berech­tigt war, wie im Bafin Bericht vom 08. Januar 2021 zu lesen ist, der der Polizei gesen­det wur­de. 

Die Ermittlungsakten zur Geldwäsche, in denen es um vier­zig Bankkonten und frag­wür­di­ge Angaben zu den Geburtsorten des Beschuldigten ging, habe ich nach Einstellung des Verfahrens ver­schie­de­nen Medien per E‑Mail in den Jahren 2021/2022 zuge­sandt. Dennoch blie­ben Reaktionen aus. Ein Redakteur von Spiegel Investigativ erklär­te mir am Telefon, er habe die Unterlagen geprüft, stu­fe sie jedoch als „pri­vat“ ein – obwohl sie deut­lich mit „Geldwäsche – Straftatverdacht“ gekenn­zeich­net waren und somit dem öffent­li­chen Interesse unter­lie­gen. Parallel zeig­te die ZDFzoom-Dokumentation „Geldwäsche-Paradies Deutschland“ ein­drück­lich, erst­mals aus­ge­strahlt am 12. Mai 2021, wie sel­ten in Deutschland Verdachtsmeldungen erfol­gen — und wie die­se Zurückhaltung die Strafverfolgung lähmt. 

Unter dem Verdacht einer Arzneimittel-Nebenwirkung — wie aus den Patientenakten bei der Krankenkasse her­vor­geht — wur­de inner­halb von nur vier Wochen eine dras­ti­sche Senkung mei­nes TSH-Wertes erreicht: von 6.255 auf 0.299 mU/l. Eine extrem kur­ze Zeitspanne für eine sol­che Veränderung, zumal die Dosierung von Levothyroxin 125 seit zehn Jahren unver­än­dert geblie­ben war. 

Parallel dazu wur­de mir das Schilddrüsen-Ersatzmedikament Levothyroxin — nach zehn Jahren ohne die­ses Organ — wie­der­holt und dras­tisch redu­ziert. Infolge die­ser Unterversorgung muss­te ich zwi­schen Dezember 2022 und März 2024 vier­mal not­fall­mä­ßig in zwei Berliner Krankenhäuser ein­ge­lie­fert wer­den. 

Die Fertigstellung des Buches kann somit nicht nur durch Depressionen und Antriebslosigkeit behin­dert wer­den — Symptome, die nach der Hormonreduktion auf­tre­ten — son­dern durch Organversagen. Der Eintritt ins Myxödemkoma, das gefähr­lichs­te aller Komazustände, kann eine Fertigstellung oder Veröffentlichung sogar voll­stän­dig ver­hin­dern. 

Der Eingriff in mei­ne Gesundheit zeigt, dass die Wahrheit über das Geld unter kei­nen Umständen öffent­lich wer­den und das Geld auch nicht offi­zi­ell beim Finanzamt erschei­nen durf­te. 

Dafür muss­te das Insolvenzverfahren am 23. Dezember 2021 eröff­net, am 14. September 2023 ein­ge­stellt und künst­lich mas­se­arm gehal­ten wer­den. Künstlich, da die Insolvenzmasse allein durch die Ermittlungen gegen mei­nen dama­li­gen Anwalt — jenen, der mich vor dem Landgericht Stuttgart ver­tre­ten hat­te — kei­nes­wegs mas­se­arm hät­te sein dür­fen. 

Zwei Jahre dau­er­ten die Ermittlungen, wäh­rend das Insolvenzverfahren offen war. Und zehn Tage nach des­sen Einstellung wegen Massearmut (d. h. die Insolvenzmasse konn­te die Verfahrenskosten nicht decken), befrag­te die Staatsanwaltschaft Stuttgart den Beschuldigten und stell­te auch die Ermittlungen ein. 

Der Insolvenzverwalter hat­te par­al­lel zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft — wie in sei­nen meh­re­ren Berichten zu lesen ist — mehr­fach mit dem­sel­ben Anwalt tele­fo­niert und des­sen Abrechnung geprüft. Doch wäh­rend der Insolvenzverfahrens hat­te der Anwalt ver­ges­sen, dass er mir noch Geld schul­de­te. Erst zehn Tage nach der Einstellung des Insolvenzverfahrens, räum­te der Anwalt bei der Staatsanwaltschaft ein, dass er mir die Gerichtskosten der Widerklage im Prozess von September 2020 hät­te zurück­zah­len müs­sen — dies aber „ver­ges­sen“ habe.  

Laut Staatsanwaltschaft hat­te der Anwalt zwar kei­ne Widerklage erho­ben, jedoch eine Aufrechnung in der Klageerwiderung vor­ge­nom­men. Dass er die Klage voll­stän­dig zurück­ge­wie­sen hat­te – und damit nicht nur kei­ne Widerklage, son­dern auch eine Aufrechnung aus­ge­schlos­sen war – wur­de von Staatsanwaltschaft und Insolvenzverwalter nicht „bemerkt“. Gerade die­se juris­ti­sche Konstellation ist ent­schei­dend für die Rückerstattung des Streitwerts: Denn es wur­de kei­ne Widerklage erho­ben, son­dern eine unzu­läs­si­ge Aufrechnung vor­ge­nom­men. 

Der Gesetzgeber – und auch die Mathematik – geben vor: Eine Aufrechnung ist nur mög­lich, wenn die Forderung der Gegenseite zumin­dest teil­wei­se aner­kannt wird. Da der Anwalt die Klage voll­stän­dig zurück­ge­wie­sen hat­te, war die Aufrechnung nicht gül­tig. Das Geld – ein­schließ­lich der Gerichtskosten der Widerklage – gehör­te somit nicht auf­grund der Einschätzung des Insolvenzverwalters, son­dern kraft gesetz­li­cher Bestimmung in die Insolvenzmasse. Die Insolvenzmasse war damit nicht mas­se­arm. 

Dennoch blieb das Verfahren mas­se­arm, und der Insolvenzverwalter konn­te auf Basis der Massearmut — da die Masse nicht ein­mal sei­ne eige­nen Kosten deck­te — kei­ne Steuererklärung abge­ben. 

Keine Steuererklärung bedeu­tet: Das Finanzamt erhält kei­ne Informationen dar­über, wel­che Investitionen in das Unternehmen geflos­sen sind — und damit auch nicht, mit wel­chem Geld die­se Investitionen getä­tigt wur­den. Wenn kei­ne Steuererklärung abge­ge­ben wird, gelangt das Finanzamt nicht in den Besitz detail­lier­ter Informationen über Herkunft und Verwendung der Investitionen. Das Geld, mit dem die Investitionen getä­tigt wur­den, bleibt somit inof­fi­zi­ell. 

Ohne Steuererklärung oder offi­zi­el­le Abrechnung tau­chen die­se Geldflüsse in kei­ner behörd­li­chen Akte auf. Sie blei­ben ver­bor­gen vor Kontrolle durch das Finanzamt oder ande­re staat­li­che Stellen, sodass nicht nach­voll­zieh­bar ist, ob das Geld aus lega­len oder mög­li­cher­wei­se pro­ble­ma­ti­schen Quellen stammt. Dadurch wird die Herkunft und Verwendung des Geldes ver­schlei­ert und eine Überprüfung gezielt ver­hin­dert. 

Ebenso bleibt ver­bor­gen, dass das Unternehmen in die Insolvenz gedrängt wur­de und sei­ne Ausschaltung durch die Finanzierung die­ses Geldes geschah. 

Zwei Meinungen wur­den dadurch gebil­det: Das Scheitern sei ganz natür­lich — wegen der wirt­schaft­li­chen Lage. Und die Justiz habe nach deut­scher Rechtslage gehan­delt. Dass die Ausschaltung jedoch finan­ziert, sys­te­misch struk­tu­riert und von der Justiz geschützt wur­de, bleibt unsicht­bar. Das Geld, das wei­ter­fließt, kann somit wei­te­re Existenzen zer­stö­ren. Marginalisierung wird legi­ti­miert — und der Rechtsextremismus dadurch gestärkt. 

Die in die­sem Buch ver­sam­mel­ten Dokumente bele­gen, dass es in Deutschland Schwarzgelder gibt, die gezielt zur Marginalisierung ein­ge­setzt wer­den — und, dass sowohl die­se Geldflüsse als auch die Ausgrenzung mit bemer­kens­wer­ter Konsequenz von der Justiz geschützt und legi­ti­miert wer­den. 

Zwar kann ver­sucht wer­den, die Veröffentlichung die­ser Unterlagen zu ver­hin­dern — durch Einschüchterung, durch Verletzungen des Datenschutzes, durch den Vorwurf ver­meint­li­cher „Verleumdung“ oder durch Klageverfahren, die dar­auf abzie­len, die Dokumente aus dem Netz zu ent­fer­nen. So, wie es auch ande­ren Unternehmen wider­fah­ren ist. 

Aber soll­te Angst ein Grund sein, auf die Veröffentlichung zu ver­zich­ten — wenn ein gan­zes System her­an­wächst, das Marginalisierung nie­mals been­det? 

Der Datenschutz jener, die die­se Entscheidungen getrof­fen haben, ist von Bedeutung. Doch gilt das nicht eben­so — und mit der­sel­ben Konsequenz — für die Würde all jener, die täg­lich mar­gi­na­li­siert wer­den und deren Existenz bedroht ist? 

Wenn die Justiz auf Datenschutz besteht, muss sie eben­so kon­se­quent die Menschenwürde schüt­zen. Denn Datenschutz ist ein Grundrecht, aber kein abso­lu­tes. Es steht im Verhältnis zu ande­ren Grundrechten: zur Meinungsfreiheit, zur Pressefreiheit, zur Rechtsstaatlichkeit und zur Würde des Menschen. 

Wenn Unterlagen sys­te­mi­sche Gewalt doku­men­tie­ren, liegt ihre Veröffentlichung im öffent­li­chen Interesse. Besonders dann, wenn sie nicht nur indi­vi­du­el­le Missstände, son­dern struk­tu­rel­le Muster bele­gen — Muster, die sich durch Institutionen, Verfahren und Geldflüsse zie­hen. 

Wer unter dem Deckmantel des Datenschutzes wei­ter­hin Täter schützt, hält eine Realitätstäuschung auf­recht. Er zeigt damit: Nicht die Rechtsstaatlichkeit ist ihm wich­tig, son­dern die Stabilität rechts­extre­mer Strukturen. 

Mir selbst ist die Rechtsstaatlichkeit wich­tig. Darum ver­öf­fent­li­che ich alle Dokumente in der Bandreihe. Aus Verantwortung. Denn wenn die Justiz selbst zum Schutzschild rechts­extre­mer Netzwerke wird, dann ist die Veröffentlichung von Beweisdokumenten kein Rechtsbruch — son­dern ein Akt der demo­kra­ti­schen Selbstverteidigung. 

Und im ers­ten Band: die Wahrheit des Geldes. Das Motiv. Ihre Netzwerke. Ihre Beschützer. 

Dies ist Band I der Chronik sys­te­mi­scher Gewalt. 

Dies ist die Wahrheit des Geldes. 

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