Prolog: Die verborgenen Netzwerke des Reichtums
Während sich der deutsche Staat nach außen als entschiedener Gegner extremistischer Netzwerke präsentiert und parteipolitische Akteure wie die Alternative für Deutschland (AfD) eine angebliche Befangenheit der Justiz beklagen, bildet die Meinung, dass der Rechtsstaat tatsächlich unabhängig agiert, den gesellschaftlichen Konsens. Und, dass sie so der Massen konsequent gegen Rechtsextremismus vorgehen, sodass ihm sogar Befangenheit gegenüber Rechtsextremismus vorgeworfen wird.
Die öffentliche Meinung wird maßgeblich davon beeinflusst, welche Informationen tatsächlich veröffentlicht und verbreitet werden. Würde ich, obwohl ich albanischer Herkunft bin, ebenfalls nur sagen, die Justiz sei befangen – in den Anzeigen, die ich erstattet habe, und in den Prozessen, die gegen mich geführt wurden – ohne die Beweise, würde man mich auch als Populistin bezeichnen. Populismus zeichnet sich dadurch aus, dass komplexe Probleme stark vereinfacht und oft emotionalisiert dargestellt werden. Auch wenn ich gesagt hätte, die Justiz sei zugunsten von Rechtsextremisten befangen, würde ich als unglaubwürdig gelten – obwohl die Ausgrenzung einer Person mit Migrationshintergrund als rechtsextremistische Handlung zählt. Insbesondere dann, wenn Jurist*innen, die meine Anzeigen prüften – in denen ich mich gegen diese Ausgrenzung wehrte – erklärten, ich sei nicht glaubwürdig, da ich mehrere Personen in mehreren Anzeigen ohne Beweise angezeigt hätte.
Die Meinung wird stark von gerichtlichen Entscheidungen beeinflusst (auch Staatsanwälte entscheiden wie Richter über Ermittlungsverfahren) — und von den Medien.
Die Dokumente, die für dieses Buch untersucht wurden und der Redaktion vorliegen, zeichnen ein ganz anderes Bild — eines, in dem das Justizsystem vielfach rechtsextreme Netzwerke und ihre Geldströme schützt. Doch diese Dokumente dürften bis jetzt nicht veröffentlicht werden.
Meine eigenen Bemühungen, diese Beweisdokumente publik zu machen, stießen auf massiven Widerstand.
So stellte die Staatsanwaltschaft Stuttgart meine erstattete Anzeige wegen Geldwäsche im März 2021 mangels Beweise ein — obwohl weder Ermittlungen noch Auswertungen stattgefunden hatten. Zum Beispiel steht im polizeilichen Bericht der Vermerk: “Ein Bankauskunftsersuchen zum Privatkonto […] des Beschuldigten wurde am 24.11.2020 gestellt. Eine entsprechende Auswertung ist jedoch nicht erfolgt, da nach Rücksprache mit EKHK […] am 13.01.2021 (KI 7- Finanzermittlungen), welcher mit den Finanzermittlungen zur o.g. Firma beauftragt worden war, keine strafrechtlich relevanten Auffälligkeiten festgestellt werden konnte. Er erwähnte am Rande die verschiedenen Privatkonten, die Herr […] bei unterschiedlichen Banken führt (siehe Vermerk — Register 4.1). Und bezüglich des Geschäftskontos wurde berichtet: “Ein Bankauskunftsersuchen zu u.g. Konto wurde am 07.01.2021 gestellt und am 21.01.2021 zurückgenommen, da nicht mehr relevant für die weiteren Ermittlungen.”, ohne die anderen 20 Geschäftskonten zu erwähnen, für die der Beschuldigte entweder verfügungsberechtigt oder wirtschaftlich berechtigt war, wie im Bafin Bericht vom 08. Januar 2021 zu lesen ist, der der Polizei gesendet wurde.
Die Ermittlungsakten zur Geldwäsche, in denen es um vierzig Bankkonten und fragwürdige Angaben zu den Geburtsorten des Beschuldigten ging, habe ich nach Einstellung des Verfahrens verschiedenen Medien per E‑Mail in den Jahren 2021/2022 zugesandt. Dennoch blieben Reaktionen aus. Ein Redakteur von Spiegel Investigativ erklärte mir am Telefon, er habe die Unterlagen geprüft, stufe sie jedoch als „privat“ ein – obwohl sie deutlich mit „Geldwäsche – Straftatverdacht“ gekennzeichnet waren und somit dem öffentlichen Interesse unterliegen. Parallel zeigte die ZDFzoom-Dokumentation „Geldwäsche-Paradies Deutschland“ eindrücklich, erstmals ausgestrahlt am 12. Mai 2021, wie selten in Deutschland Verdachtsmeldungen erfolgen — und wie diese Zurückhaltung die Strafverfolgung lähmt.
Unter dem Verdacht einer Arzneimittel-Nebenwirkung — wie aus den Patientenakten bei der Krankenkasse hervorgeht — wurde innerhalb von nur vier Wochen eine drastische Senkung meines TSH-Wertes erreicht: von 6.255 auf 0.299 mU/l. Eine extrem kurze Zeitspanne für eine solche Veränderung, zumal die Dosierung von Levothyroxin 125 seit zehn Jahren unverändert geblieben war.
Parallel dazu wurde mir das Schilddrüsen-Ersatzmedikament Levothyroxin — nach zehn Jahren ohne dieses Organ — wiederholt und drastisch reduziert. Infolge dieser Unterversorgung musste ich zwischen Dezember 2022 und März 2024 viermal notfallmäßig in zwei Berliner Krankenhäuser eingeliefert werden.
Die Fertigstellung des Buches kann somit nicht nur durch Depressionen und Antriebslosigkeit behindert werden — Symptome, die nach der Hormonreduktion auftreten — sondern durch Organversagen. Der Eintritt ins Myxödemkoma, das gefährlichste aller Komazustände, kann eine Fertigstellung oder Veröffentlichung sogar vollständig verhindern.
Der Eingriff in meine Gesundheit zeigt, dass die Wahrheit über das Geld unter keinen Umständen öffentlich werden und das Geld auch nicht offiziell beim Finanzamt erscheinen durfte.
Dafür musste das Insolvenzverfahren am 23. Dezember 2021 eröffnet, am 14. September 2023 eingestellt und künstlich massearm gehalten werden. Künstlich, da die Insolvenzmasse allein durch die Ermittlungen gegen meinen damaligen Anwalt — jenen, der mich vor dem Landgericht Stuttgart vertreten hatte — keineswegs massearm hätte sein dürfen.
Zwei Jahre dauerten die Ermittlungen, während das Insolvenzverfahren offen war. Und zehn Tage nach dessen Einstellung wegen Massearmut (d. h. die Insolvenzmasse konnte die Verfahrenskosten nicht decken), befragte die Staatsanwaltschaft Stuttgart den Beschuldigten und stellte auch die Ermittlungen ein.
Der Insolvenzverwalter hatte parallel zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft — wie in seinen mehreren Berichten zu lesen ist — mehrfach mit demselben Anwalt telefoniert und dessen Abrechnung geprüft. Doch während der Insolvenzverfahrens hatte der Anwalt vergessen, dass er mir noch Geld schuldete. Erst zehn Tage nach der Einstellung des Insolvenzverfahrens, räumte der Anwalt bei der Staatsanwaltschaft ein, dass er mir die Gerichtskosten der Widerklage im Prozess von September 2020 hätte zurückzahlen müssen — dies aber „vergessen“ habe.
Laut Staatsanwaltschaft hatte der Anwalt zwar keine Widerklage erhoben, jedoch eine Aufrechnung in der Klageerwiderung vorgenommen. Dass er die Klage vollständig zurückgewiesen hatte – und damit nicht nur keine Widerklage, sondern auch eine Aufrechnung ausgeschlossen war – wurde von Staatsanwaltschaft und Insolvenzverwalter nicht „bemerkt“. Gerade diese juristische Konstellation ist entscheidend für die Rückerstattung des Streitwerts: Denn es wurde keine Widerklage erhoben, sondern eine unzulässige Aufrechnung vorgenommen.
Der Gesetzgeber – und auch die Mathematik – geben vor: Eine Aufrechnung ist nur möglich, wenn die Forderung der Gegenseite zumindest teilweise anerkannt wird. Da der Anwalt die Klage vollständig zurückgewiesen hatte, war die Aufrechnung nicht gültig. Das Geld – einschließlich der Gerichtskosten der Widerklage – gehörte somit nicht aufgrund der Einschätzung des Insolvenzverwalters, sondern kraft gesetzlicher Bestimmung in die Insolvenzmasse. Die Insolvenzmasse war damit nicht massearm.
Dennoch blieb das Verfahren massearm, und der Insolvenzverwalter konnte auf Basis der Massearmut — da die Masse nicht einmal seine eigenen Kosten deckte — keine Steuererklärung abgeben.
Keine Steuererklärung bedeutet: Das Finanzamt erhält keine Informationen darüber, welche Investitionen in das Unternehmen geflossen sind — und damit auch nicht, mit welchem Geld diese Investitionen getätigt wurden. Wenn keine Steuererklärung abgegeben wird, gelangt das Finanzamt nicht in den Besitz detaillierter Informationen über Herkunft und Verwendung der Investitionen. Das Geld, mit dem die Investitionen getätigt wurden, bleibt somit inoffiziell.
Ohne Steuererklärung oder offizielle Abrechnung tauchen diese Geldflüsse in keiner behördlichen Akte auf. Sie bleiben verborgen vor Kontrolle durch das Finanzamt oder andere staatliche Stellen, sodass nicht nachvollziehbar ist, ob das Geld aus legalen oder möglicherweise problematischen Quellen stammt. Dadurch wird die Herkunft und Verwendung des Geldes verschleiert und eine Überprüfung gezielt verhindert.
Ebenso bleibt verborgen, dass das Unternehmen in die Insolvenz gedrängt wurde und seine Ausschaltung durch die Finanzierung dieses Geldes geschah.
Zwei Meinungen wurden dadurch gebildet: Das Scheitern sei ganz natürlich — wegen der wirtschaftlichen Lage. Und die Justiz habe nach deutscher Rechtslage gehandelt. Dass die Ausschaltung jedoch finanziert, systemisch strukturiert und von der Justiz geschützt wurde, bleibt unsichtbar. Das Geld, das weiterfließt, kann somit weitere Existenzen zerstören. Marginalisierung wird legitimiert — und der Rechtsextremismus dadurch gestärkt.
Die in diesem Buch versammelten Dokumente belegen, dass es in Deutschland Schwarzgelder gibt, die gezielt zur Marginalisierung eingesetzt werden — und, dass sowohl diese Geldflüsse als auch die Ausgrenzung mit bemerkenswerter Konsequenz von der Justiz geschützt und legitimiert werden.
Zwar kann versucht werden, die Veröffentlichung dieser Unterlagen zu verhindern — durch Einschüchterung, durch Verletzungen des Datenschutzes, durch den Vorwurf vermeintlicher „Verleumdung“ oder durch Klageverfahren, die darauf abzielen, die Dokumente aus dem Netz zu entfernen. So, wie es auch anderen Unternehmen widerfahren ist.
Aber sollte Angst ein Grund sein, auf die Veröffentlichung zu verzichten — wenn ein ganzes System heranwächst, das Marginalisierung niemals beendet?
Der Datenschutz jener, die diese Entscheidungen getroffen haben, ist von Bedeutung. Doch gilt das nicht ebenso — und mit derselben Konsequenz — für die Würde all jener, die täglich marginalisiert werden und deren Existenz bedroht ist?
Wenn die Justiz auf Datenschutz besteht, muss sie ebenso konsequent die Menschenwürde schützen. Denn Datenschutz ist ein Grundrecht, aber kein absolutes. Es steht im Verhältnis zu anderen Grundrechten: zur Meinungsfreiheit, zur Pressefreiheit, zur Rechtsstaatlichkeit und zur Würde des Menschen.
Wenn Unterlagen systemische Gewalt dokumentieren, liegt ihre Veröffentlichung im öffentlichen Interesse. Besonders dann, wenn sie nicht nur individuelle Missstände, sondern strukturelle Muster belegen — Muster, die sich durch Institutionen, Verfahren und Geldflüsse ziehen.
Wer unter dem Deckmantel des Datenschutzes weiterhin Täter schützt, hält eine Realitätstäuschung aufrecht. Er zeigt damit: Nicht die Rechtsstaatlichkeit ist ihm wichtig, sondern die Stabilität rechtsextremer Strukturen.
Mir selbst ist die Rechtsstaatlichkeit wichtig. Darum veröffentliche ich alle Dokumente in der Bandreihe. Aus Verantwortung. Denn wenn die Justiz selbst zum Schutzschild rechtsextremer Netzwerke wird, dann ist die Veröffentlichung von Beweisdokumenten kein Rechtsbruch — sondern ein Akt der demokratischen Selbstverteidigung.
Und im ersten Band: die Wahrheit des Geldes. Das Motiv. Ihre Netzwerke. Ihre Beschützer.
Dies ist Band I der Chronik systemischer Gewalt.
Dies ist die Wahrheit des Geldes.
Jetz vorbestellen: Die Wahrheit des Geldes – Band I der Chronik systemischer Gewalt — The Injustice Chronicle
